Erbe ich die Grundschuld mit bzw. bei Schenkung?

1 Antwort

In Kürze: suche mit Deinem Bruder zusammen einen Notar zur Beratung auf. Dieser Notar kann dann einen Vertrag erstellen, der den Anforderungen gerecht wird.

Die Sache mit der Grundschuld ist eigentlich eine Bürgschaft der Mutter, die als Sicherheit eine Grundschuld beibringt. Das ist ihr gutes Recht, denn sie kann über ihr Eigentum frei verfügen. Im Falle einer Erbschaft bekommen die Erben natürlich Immobilie incl. Grundschuld. Grundschuld bedeutet jedoch nicht Zahlungsverpflichtung für ein Darlehen. Der Darlehensnehmer (der Bruder) ist weiterhin verpflichtet, das Darlehen zu bedienen. Erst wenn die Grundschuld zur Verwertung der Immobilie bei Ausfall des Darlehensnehmers verwendet würde, kommt zum Tragen, dass infolge der geerbten Grundschuld alle Erben gesamtschuldnerisch dafür verantwortlich sind. Kann ein Erbe diese Verantwortung nicht bedienen, wird er wohl die Erbschaft ausschlagen.

Ich lese zwischen den Zeilen heraus, dass das Haus mehrere Wohnungen hat, von denen eine der Bruder bewohnt. Es wäre daher (falls noch nicht erfolgt) z.B. sinnvoll, über eine Teilungserklärung nachzudenken. Damit werden aus der Immobilie mehrere unabhängige "Immobilen" und ggf. noch ein Gemeinschaftseigentum. Das läßt sich in Bezug auf Grundschulden einfacher handhaben als eine gemeinschaftlich zu verantwortende einzelne Immobilie.

Die Grundschuldfrage muss mit der Bank geklärt werden. Idealerweise würde die Grundschuld nach der Schenkung nur über die dem Bruder alleinig gehörenden Besitzanteile am Haus lauten. Wenn der Besicherungswert der Wohnung des Bruders und weiterer Wohnungen, die ihm dann gehören, für das bestehende Darlehen ausreicht, wäre das eine saubere Lösung.

Kann Dein Bruder sein Darlehen nicht mehr bedienen, so kann die Bank seine Wohnungen verwerten - Deine Anteile bleiben davon unberührt. Ihr könnt für diesen Fall auch eine Option vorsehen, dass Du durch Aufnahme eines Darlehens auf Deinen Anteil am Haus die Darlehen des Bruders ablöst und damit der Verwertung entgegenwirkst. Das Schuldverhältnis besteht dann zwischen Deinem Bruder und Dir weiter, jedoch gibt es da ggf. weiteren Spielraum in der Gestaltung einer Rückzahlung. Auf die Rückzahlung verzichten solltest Du nicht, denn das würde einer Schenkung an den Bruder entsprechen.

Viele Optionen... sprecht mit einem Notar und dann mit der Bank.