Probleme wegen Besitz von Goldbarren ?

Hallo,

ich suche hilfreichen Rat, da ich nicht weiss wie ich mit meinem Sachverhalt (rechtlich) umgehen soll:

Da ich eine alte Dame längere Zeit gepflegt habe, und mehr für sie da war als ihre eigenen Kinder, sprach sie immer davon mir vor ihrem Tod etwas "wertvolles" schenken zu wollen. Ich dachte darüber nie großartig nach, da ich wusste dass die Kinder alles erben.

Zwei Tage vor ihrem Tod, als wir alleine waren, holte sie das "wertvolle" Geschenk aus dem Boden einer mittelgroßen Schmuckschatulle raus, von dem außer ihr keiner wusste: Es war ein 9,999 Feingold Goldbarren (über 20.000 EUR wert).

Voller Überraschung und Freude, nahm ich das Geschenk an, brachte es bei mir zu Hause an einen sicheren Ort. Nach zwei Tagen wurde mir mitgeteilt die Dame sei verstorben.. Diese Geschichte ist schon mehrere Wochen her, seit der Beerdigung habe ich auch von ihren Kindern nie was gehört.

Mittlerweile habe ich mich über Goldverkauf informiert, weiss aber nicht wie ich genau (rechtlich) vorgehen soll:

(1) Jede Ankaufstelle hält mittels Personalien den Ankauf fest und speichert diesen für mehrere Jahre. -Wann und an wen gehen diese, und werden auch Informationen über meinen Gold-Verkauf weitergeleitet (Summe..) ??

(2) -Wie reagiert die Bank wenn ich plötzlich mehrere tausend Euro mehr auf mein Giro- oder Sparkonto einzahle oder überwiesen bekomme? ("Bankgeheimnis)"?? -Event. Mitteilungen ans Finanzamt? Geldwäschebeauftragten?

(3) Wie weise ich die Herkunft des Geldes/ nach (da die Dame schon Tod) und werde ich darüber gefragt wenn ich als Studentin nicht mal knappe 900 EUR vorher hatte ??

(4) Gibt es da, meinerseits aus, eine Auskunftspflicht alles detailiert auszulegen/ -Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit danach gefragt zu werden (Erbrecht-Steuer) ???

(5) Angenommen ich lege den Goldbarren als solchen bei der Bank (zum Beispiel in der Schweiz) an, werde ich auch dann nach der Herkunft gefragt ??

Vor allem die 2. Frage beschäftigt mich, da ich nicht weiss ob ich (nach dem event. Verkauf) so eine hohe Summe auf mein Konto einzahlen kann, ohne rechtliche Konsequenzen.

Empfehlen Sie mir mit meiner Bankberaterin darüber zu sprechen/ Meinung einzuholen? Darf sie Einzelheiten aus dem Beratungsgespräch der Bank weiterleiten, wenn ich dort Kunde bin ??

Wie empfehlen sie mir bei meinem Sachverhalt am besten vorzugehen ?

Vielen Dank für Ihre Empfehlungen und Rat.

Susanne

Geldanlage, Bank, Erbe, Finanzamt, Bankberater
Wohnrecht für Lebenspartner mit Grundbucheintrag, reicht das?

Nach dem Tod meines Mannes vor 20 Jahren haben drei der vier Kinder meines Mannes aus erster Ehe ihre Pflichtteile beansprucht und von mir erhalten. Unser gemeinsames Testament sieht vor, dass das Kind, das seinen Pflichtteil nach dem Tod des Vaters verlangt, nach meinem Ableben keinen weiteren Anspruch auf ein Erbe hat. Nun verbleibt ja noch das vierte Kind, das quasi das erbt was ich hinterlasse bzw.. übrig lasse. Das sogenannte Vermögen besteht momentan aus einem mit meinem verstorbenen Mann gebauten Haus, in dem ich noch immer lebe, seit nunmehr 12 Jahren mit meinem neuen Lebenspartner.

Ich möchte nun gewährleisten, das nach meinem Ableben mein Lebenspartner auf jeden Fall in dem Haus bis zu seinem Tode kostenfrei (mietfrei) wohnen bleiben kann, also Haus, Möbel, Garten usw. nutzen kann. Habe ihm vorsorglich lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen und ein entsprechendes handschriftliches Testament verfasst. Es soll also so sein, dass zwar das vierte Kind Schlusserbe ist, jedoch mein Lebenspartner (70) lebenslang in meinem Haus wohnen bleiben kann, ohne dass irgendwelche Forderungen seitens des Erben gegen ihn entstehen können. Kann die Erbin ihn irgendwie zwingen, das Haus zu verlassen, weil sie es ja weder nutzen noch verkaufen kann? Zweite Frage,: hat mein Lebenspartner Forderungen seitens des Finanzamts (Erbschaftssteuer) zu erwarten? Wie formuliere ich mein Testament richtig, dass mein Partner im Haus ohne Probleme wohnen bleiben kann?

Erbe, Grundbucheintrag

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