Wieviel % bekommt der Pflichtteilsberechtigte bei einer von ihm angeordneten Zwangsversteigerung?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation.

Letztes Jahr verstarb meine Mutter, hat aber zuvor in einem Testament meine Schwester enterbt. Vier Wochen nach deren Tod hatte ich Post vom Anwalt im Briefkasten. Meine Schwester hat sich ihren Pflichtteil eingefordert.

Seitdem habe ich versucht, die Immobilie (zwei ETW) zu verkaufen( bisher aber ohne Erfolg, wahrscheinlich aufgrund der momentanen Lage), ich habe eine Abschlagszahlung angeboten, habe ihr die kleinere der beiden Wohnungen zum Überschreiben angeboten (das hätte ihre Forderung ausgeglichen), Kreditanfragen von mir sind wegen meines relativ kleinen Einkommens leider abgelehnt worden... Sie hat alles abgelehnt und will sofort ihr Geld, droht nun mit Einklagen und Zwangsversteigerung, obwohl ich ja zahlungswillig bin, ich weiß halt nur nicht, wo ich es hernehmen soll!

Meine Frage wäre nun, wenn sie wirklich eine Zwangsversteigerung ins Rollen bringt, welcher Betrag steht ihr denn am Ende zu? Der zuvor festgelegte Wert aus dem Nachlassverzeichnis oder der bei der Versteigerung tatsächlich eingenomme Erlös???

Es kann ja nicht sein, dass bei einem ja überaus viel niedrigeren Wert trotzdem der volle Wert aus dem Nachlassverzeichnis ausgezahlt werden muss und zusätzliche alle Verfahrenskosten von mir getragen werden müssen!

Dann würde ich ja am Schluss mit fast leeren Händen da stehen, hatte das ganze letzte Jahr die Arbeit mit den Wohnungen und sie lacht sich ins Fäustchen, es gibt schließlich einen Grund, weshalb sie enterbt wurde!

Ich bitte dringend um Antworten.

Vielen Dank.

Erbe, Pflichtteilsanspruch

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