Neues Finanzamt ist die Hölle und reagiert nicht, was tu?

Hallo,

ich bin aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Frankfurt am Main gezogen und bereue es jeden Tag mehr. Nicht nur können die Menschen hier nicht Auto fahren (kein Blinker, kein Reißverschlussverfahren) und die ganze Stadt ist voller Schlaglöcher, auch die Behörden sind grauenhaft.

Ging schon bei der Meldebehörde los, als die lustlose und unfreundliche Sachbearbeiterin es versäumt hat, auch die digitalen Daten auf meinem Ausweis zu aktualisieren. Und dann die Polizei, die wesentlich “robuster” als in Hamburg auftritt, sich selbst nicht an Verkehrsregeln hält aber mich tatsächlich anhält, weil ich zu Fuß über die rote Ampel gehe. Und dann die Radfahrer, die sich hier alles erlauben: mit 40 über den Gehweg und Fußgänger anfahren, über rote Ampeln, extrem dicht an Autos vorbei und diese teilweise touchieren. Und Freizeitmöglichkeiten und Kultur gibt es hier nicht, Frankfurt ist ein Verbund diverser Dörfer, wo es nichts gibt. Außer Flugzeuge, die ihr Kerosin über die Stadt ablassen. Und dann bestimmen irgendwelche Leute aus Wiesbaden über diese Stadt. Gehts noch? Wo ist denn mein geliebter Stadtstaat hin?

Und nun das hiesige Finanzamt. Ich habe über Elster mein altes Finanzamt mitgeteilt, dass ich umgezogen bin. Anfang Februar habe ich dann über Elster meine ESt-Erklärung 2022 eingereicht. In Hamburg war dann IMMER (außer 2020 wegen Corona) bis spätestens Ende April der Bescheid da. Aber hier tut sich nichts. Noch nicht einmal die neue Steuernummer wurde mir bislang mitgeteilt. Eine Sachstandsanfrage blieb unbeantwortet, ein Organigramm ist, anders als in Hamburg, nicht öffentlich, sodass ich noch nicht einmal eine Dienstaufsichtsbehörde einreichen kann.

Irgendwelche Tipps, wie ich vorgehe? Ich werde hoffentlich bald wieder in meine geliebte Hamburger Heimat ziehen (der Job hier kann mich mal). Für die bereits eingereichte ESt-Erklärung 2022 bleibt aber dann dennoch das Frankfurter Finanzamt zuständig, oder? Mal schauen, ob die es dann hinkriegen, den Steuerbescheid nach Hamburg zu schicken.

Geld, ELSTER, Finanzamt, steuerbescheid, Steuererklärung, steuernummer, umzug
Elster - Anlage KAP?

Hallo,

durch einen größeren Verlustvortrag zahle ich bei meiner Bank keine Kapitalertragsteuer. Bei einer 2. Bank habe ich Kapitalerträge von 48 €, davon werden Kapitalertragsteuer, Soli und KiSt. einbehalten.

Weiter bekomme ich aus einem privaten Darlehn an meinen als Unternehmer tätigen Neffen jährliche Zinszahlungen, die ich in Zeile 18 KAP unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" eingetragen habe.

Vor 14 Tagen wurde das so vom Programm akzeptiert, heute nun bekomme ich folgende Fehlermeldung:

Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Mögliche Fehlerquellen

  • Anlagen KAP-BET

Wenn ich Günstigerprüfung und Erklärung Kirchensteuerpflicht ankreuze, erhalte ich dies:

Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET getätigt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Mögliche Fehlerquellen

  • Anlagen KAP-BET
  • Anlagen KAP / Anlage KAP (Christel Schulte)
  • 8 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV

Ich drehe mich im Kreis. Liegt es daran, dass die von der Bank bescheinigten Zinsen (ist ne Dividende) so niedrig sind? Ich habe seit Jahren wie oben beschrieben eingegeben, nie Problem gehabt.

Auch wenn ich KAP-BET ausfülle, bekomme ich Fehlermeldung.

Wer kann helfen? Oder soll ich die Frage besser im Elster-Forum stellen?

Danke.

ELSTER, Anlage KAP
Erste Steuererklärung mit meinem Partner. Wie kann ich meinen Verlustvortrag gleichzeitig beantragen?

Hallo ihr Lieben. Ich möchte mit meinem Partner für 2022 die Steuererklärung zusammen machen. Das ist meine erste Steuererklärung und Ich möchte gleichzeitig die Ausgabe für mein Masterstudium durch Verlustvortrag zurückerstatten lassen. Dazu habe ich schon viel online recherchiert aber es gibt immer noch viele Dinge, die nicht klar sind.

Zu meiner Situation: Ich war 2017-2021 Student. 2021 haben ich ein dreimonatiges Praktikum gemacht und dadurch habe ich 3000€ (monatlich 1000€ bruto, 798 € netto) verdient. Grob gesagt, die Summe der Ausgabe für mein Masterstudium (Studiengebühren, Umzugskosten, andere Werbungskosten, von mir selbst bezahlte gesez. Kranken- und Pflegeversicherung usw.) beträgt ca. 15400€. 

Am Anfang 2022 habe ich 3 Monate gearbeitet und inzwischen 5130€ (monatlich 1710€ bruto) verdient. Seit Mitte Dezember 2022 bin ich wieder tätig und für den halben Monat habe ich 1431€ (netto 993€) verdient.

Im Oktober 2022 habe ich geheiratet. Meine Steuerklasse ist danach auf 5 und mein Partners auf 3 geworden. Wir haben vor, für Steuerjahr 2022 eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Vorher habe ich niemals Steurerklärung gemacht.

2022 hat Mein Partner ca. 80,000€ verdient.

Ich würde fragen, ob das im meinem Fall Sinn macht, den Verlustvortrag zu beantragen? Mein Einkommen im Jahr 2022 den Grundfreibetrag (10,347 €) nicht übersteigt. Wie wird dies den Verlustvortrag und die Zusammenveranlagung beeinflussen?

Mein Partner hat ein Elster-Konto und wir möchten mit seinem Konto die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung übermitteln. Meine Daten sind schon in seinem Konto hinzugefügt und jetzt sehen wir aber nur meine steuerliche Info im 2022. Soll ich für den Verlustvortrag (falls es sinnvoll ist) zuerst ein eigenes Konto erstellen, um die Kosten für mein Masterstudium Jahr für Jahr einzutragen? Wir haben dazu keine Ahnung, wie dies in seinem Konto zu verfahren.

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

Studium, ELSTER, Steuererklärung, Verlustvortrag, werbungskosten, Ehepartner, Zusammenveranlagung
Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

Bild zum Beitrag
ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch
Kleinunternehmer-Regelung in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

Ich fülle momentan den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf Seite 18 befindet sich die Auswahlmöglichkeit, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ich werde in meinem ersten Jahr vermutlich nicht über 7500€ Umsatz machen, möchte aber aufgrund dessen, dass ich Online-Handel betreiben werde nicht die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchen.Wenn ich also auf Punkt 132 klicke, dann wird mir diese Fehlermeldung angezeigt (Im Anhang zu sehen).

Nun frage ich mich, wie ich diesen Fehler behebe. Wenn ich den Haken rauslasse bei beiden Feldern (Also 131/132), dann wird das Problem gelöst, aber ich möchte auf alle Fälle die Kleinunternehmer-Regelung nicht beanspruchen, also eigentlich Punkt 132 ankreuzen.

Ebenso ist bei mir noch die Frage offen, was ich bei der Zahllast/Überschuss eintrage. Da ich vermutlich im ersten Jahr maximal 7500€ verdienen kann und 19% davon 1425€ sind, wollte ich dies dort eintragen. Ich habe jedoch bisher bereits 1500€ an Ausgaben gehabt. Was muss ich also dort eintragen, sodass ich die Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer, die ich bisher in meinen Ausgaben bezahlt habe zurückbekomme? Die Mehrwertsteuer bei den Ausgaben beträgt ca. 285€. Soll ich dort also statt 1425€, 1140€ eingeben oder macht man die Erstattung der Mehrwertsteuer seperat in der Umsatzsteuer Voranmeldung?

Danke für die Hilfe im Vorraus!

LG

Bild zum Beitrag
E-Commerce, ELSTER, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung

Meistgelesene Fragen zum Thema ELSTER