Weitere Einkünfte zur Festsetzung der Vorauszahlungen angeben?

1 Antwort

"Ich möchte für meine nebenberuflich/freiberufliche Tätigkeit als wissenschaftlicher Berater mit Kleinunternehmerregelung eine neue Steuernummer beantragen."

Die Steuernummer wird dann für die EÜR und ggf. Umsatz- und Lohnsteuer vergeben.

"Für meinen Hauptjob als Wissenschaftler habe ich bereits eine Steuernummer, und die Steuererklärung erfolgt immer gemeinsam veranlagt mit meiner Frau."

Und unter dieser Steuernummer oder einer neu vergebenen* wird dann in Zukunft neben den bisherigen Einkünften auch der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit in der Anlage S erklärt.

"Muss ich nun trotzdem im Elster Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung unter Punkt 14 diese Einkünfte für mich und meine Frau angeben? Von meinem Verständnis läuft das alles separat über eine andere Steuernummer und ist nicht relevant für meine freiberufliche Tätigkeit."

Dieses Verständnis ist falsch. Es werden immer alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten in einer Einkommensteuererklärung erklärt und zusammen versteuert.

Daher sind die voraussichtlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit anzugeben (und eventuelle Miet- oder Kapitaleinkünfte etc. genauso).

"Ich habe mich in diesem Zusammenhang außerdem gefragt, ob es überhaupt notwendig ist, für diese geringe Nebenerwerbstätigkeit eine neue Steuernummer zu beantragen."

Es ist notwendig, die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzuzeigen. So lange Du damit unter 410 € Gewinn machst, führen diese nicht zu einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens - aber den Gewinn musst Du ja erst mal ermitteln. Bei wissenschaftlicher Beratung ist ein Jahreshonorar von 410 € aber ja eher unwahrscheinlich, da sollte ja aus einem einzelnen Auftrag deutlich mehr herausspringen - wobei ich natürlich nicht abschätzen kann, wie hoch die Betriebsausgaben sein werden.

Eifelia  15.01.2023, 15:41

* das ist wohl nicht in allen Bundesländern gleich geregelt, aber in NRW werden Arbeitnehmer in anderen Bezirken des Finanzamts geführt als Selbständige. Macht sich ein Arbeitnehmer selbständig, wird er einem anderen Bezirk zugeteilt und bekommt daher eine neue Steuernummer auch für die Einkommensteuererklärung.

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kaikeas 
Fragesteller
 15.01.2023, 20:55

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja die Tätigkeit wird wohl eine Jahreseinkunft von ca. 10000 EUR generieren und wir wohnen in NRW. Die neue Steuernummer ist demnach erforderlich.

Zwei weitere Fragen ergeben sich daraus allerdings:

1) Steuerabzugsbeträge: Für den Hauptjob (Steuerklasse IV) orientiere ich mich hier einfach an meinem Lohnsteuerbescheid aus dem Vorjahr. Ich gehe davon aus, dass mein Nebenjob mit Steuerklasse VI versteuert wird. Wie kann ich denn die Einkommenssteuer hierfür abschätzen?

2) Sonderausgaben: Mir fallen hier beim besten Willen keine neu hinzukommenden Sonderausgaben aus der Nebentätigkeit ein. Alles relevante (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung, Kita, etc.) läuft ja über den Hauptjob. Mein Job erfordert keine Investitionen und ich arbeite entweder vor Ort oder aus dem Home-Office. Letzteres ließe sich hier wohl angeben, aber auch das kann ich überhaupt nicht abschätzen, da noch nicht klar ist wie oft ich in Präsenz arbeiten werde.

Vielen Dank nochmals an alle die mir hier etwas nachhelfen.

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Eifelia  15.01.2023, 21:25
@kaikeas

"Ich gehe davon aus, dass mein Nebenjob mit Steuerklasse VI versteuert wird."

Was denn jetzt für ein Nebenjob? Meinst Du die selbständige Tätigkeit? Das wäre ja nun kein "Job", ein Job ist eine Arbeitnehmertätigkeit. Wenn ja:

LOHNsteuerklassen dienen zur Ermittlung von LOHNSteuer, sie sind daher nur bei nichtselbständigen Einkünften relevant. Lohnsteuer ist nichts weiter als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, genau wie die Einkomnensteuervorauszahlungen, die jetzt auf Grund Deiner Angaben festgesetzt werden. Die werden zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig werden.

Wenn Du wissen willst, wie hoch die Steuer in etwa sein wird, nimm Deine letzte Steuererklärung und füge den erwarteten Gewinn hinzu, dann siehst Du doch den Unterschied. So sehr verändert sich das nicht von Jahr zu Jahr. In das Formular trägst Fu den erwarteten Gewinn ein, nicht den Umsatz.

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Eifelia  15.01.2023, 21:29
@Eifelia

Du musst da auch keine Doktorarbeit draus machen. Das sind Schätzwerte, die regulieren sich von selbst ein - schätzt Du zu hoch, gibt es eine Steuererstattung und umgekehrt.

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