Muss ich als Fotograf (Kleinunternehmer) meine SD-Karten, USB Sticks, Make Up bei der GWG abschreiben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst gar ncihts, aber es ist die Frage, ob es sinnvoll ist.

Es scheint um Sachen zu gehen, die schon vor der Gründung des Betriebes gekauft wurden.

Bei sachen, die im Bereich von 100,- Euro und weniger liegen, würde ich eventuell drauf verzichten, aber bei Sachen über 150,- Euro würde ich es auf jeden Fall machen.

Die Einstellung:

Mir wäre das viel zu aufwendig für alles ein eigen Beleg zu erstellen.

führt auch zu:

Jeden 2,- Euro Beleg aufbewahren ist sinnlose Arbeit

aber ich sage meinen Mandanten, wenn ich Belege von 1-5,- Euro nicht berücksichtigen würde (in meiner Buchhaltung) wären das bestimmt 1.000,- Euro pro Jahr und mit Umsatzsteuer um die 500,- Euro Steuer im Jahr.

und das ist schon 1/5 vom Beitrag für den Golfclub im Jahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
godax 
Fragesteller
 27.06.2023, 14:48

Es geht mir vor allem um einfache Sachen wie USB Sticks, SD Karten, Make Up die einen nicht so hohen Wert haben. Wenn ich das richtig verstanden habe, kriege ich keine Rechtlichen Problem zB bei einer Betriebsprüfung. Nicht das gesagt wird, warum hast du denn hier überall SD Karten liegen und kleine Anschaffungen, hast sie aber nicht als Betriebsausgaben in der EÜR erwähnt.

Da geht es mir hauptsächlich um den aufwand der eigen Belege, wenn ich die Sachen nicht angeben muss, kann ich mir da die Zeit sparen : )

Und wie sieht es bei Gegenständen mit Rechnung aus (GWG und über 1000€ Gegenstände) mache ich mich strafbar wenn ich diese Betriebsausgaben nicht erwähne?

Speziell bei Gegenständen über 1000€ kann ich den Wert ja fürs dieses Jahr ermitteln (AFA Tabelle) auch wenn ich es letztes Jahr gekauft habe (EÜR für 2021) und es aber erst in der EÜR 2022 abschreiben ist das erlaubt gesetzlich?

Wenn sie mir zu den Punkten noch eine Antwort geben könnten wäre ich wirklich sehr dankbar : )

Bitte auch nicht ob es sich lohnt oder nicht (Steuern technisch).

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wfwbinder  27.06.2023, 17:52
@godax
Da geht es mir hauptsächlich um den aufwand der eigen Belege, wenn ich die Sachen nicht angeben muss, kann ich mir da die Zeit sparen : )

Natürlich musst Du es nicht angeben.

Aber dise Karten, je nach Speicherplatz natürlich, kosten 20,- bis 80,- Euro nach meiner Erfahrung.

wenn ich die gebraucht in meinen Betrieb einlege udn habe 10 Karten zum Durchschnittwert von 30,- Euro, so brauche ich für eine Aufstellung mit 10 Karten 10 Minuten, Wert 300,- Euro, Steuerersparnis 75,- Euro, Stundenlohn, ach ja 450,- Euro.

Na klar, lohnt sich nicht, aber sich bescheißen, wenn ein Steuerberater 100,- Euro kostet.

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godax 
Fragesteller
 27.06.2023, 20:55
@wfwbinder

Das Problem ist das ich bei den SD Karten und anderen Sachen keine Rechnung mehr habe und eigen Belege, kann ich auch nicht erstellen, weil ich nicht weiß wann ich es gekauft habe.

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wfwbinder  27.06.2023, 21:00
@godax

Du hast es gekauf, als Du Privatperson warst.

Ich weiß ja nicht, was Du uEigenbelenge" vrstehtsr ."

eht es um 0 gHbis 50 Kleinteile, die Du aus dem Privatvermögen in Dein Betriebsvermögen einlegst.

Was eine Karte mit 64 GB kostet, kannst Du in Minuten bei Amazon, oderSturn auf der Webseite seen.

Als Wert nimmst Du die Hälfte des Neupreises.

Dann nimmst Du einen Schreibblock (analog), oder Excel Tabelle (Digital.

Schreibst die Gegenstände auf mit dem übliche. Neupreis udn daneben den halben wert als Einlage wert und zählst es zusamenm.

Summe Ist Einlage.

Man kann es natürlich auch mit einem Zettel pro Teil machen, wenn man lange Weile hat.

Meine Methode ist Praxisgerecht, aber ich mache das auch erst seit 51 Jahren un 3 Moanten udn wenn ich was dazu lernen kann, bitte, sage mir wie es besser geht.

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godax 
Fragesteller
 27.06.2023, 21:15
@wfwbinder

Welche Sachen muss ich genau beachten bei der Erstellung eines Beleg? Weil beim eigen Beleg muss man normalerweise immer den Zeitraum und den Empfänger angeben + Adresse. Wenn ich die nicht habe kann ich auch so ein Beleg erstellen und wenn ja was muss da genau drauf?

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wfwbinder  27.06.2023, 23:11
@godax

Nochmal, was willst Du mit einem Eigenbeleg?

Dun willst dochn nicht einen Einkauf vom letzten Samstag auf dem Flohmarkt nachweisen.

Du hast in Deinem Schrank viele Sachen, die sich in Deinem Privatvermögen befinden und diese willst Du zukünftig betrieblich nutzen, also in das Betriebsvermögen einlegen.

Also machst Du eine Aufstellung,eine Liste dieser Sachen. Schreibst daneben was sie vermutlich mal gekostet haben (wie geschrieben Angaben aus der Internetpräsenz von Saturn, oder Amazon) udn bewertest die mit der Hälfte.

Summe ist der Wert der Einlage.

Zweimal habe ich Dir das geschrieben, ein Drittes mal nicht.

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godax 
Fragesteller
 27.06.2023, 23:19
@wfwbinder

Tut mir leid für die Umstände. Ich bedanke mich herzlich, Sie haben mir wirklich sehr weitergeholfen : )

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