Umsatzsteuererklärung: Nichts verdient, was eintragen?

2 Antworten

Hallo,

erstmal brauchst Du als Kleinunternehmer § 19 UStG keine Umsatzsteuererklärung zu machen, denn Du zahlst keine Umsatzsteuer.

Wenn es um eine Erklärung geht, dann wahrscheinlich um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Da es aber im Dezember 2014 noch keinerlei Geschäftsvorfälle gab (keine Umsätze und keinerlei Aufwendungen), so würde ich dem Finanzamt in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass ich meine Gewerbeanmeldung zwar zum 01.12.2014 schon vorgenommen habe, jedoch meine eigentliche Geschäftstätigkeit als Kleinunternehmer gemäss § 19 erst ab 01.01.2015 begonnen habe.

Dann brauchst Du keine EÜR für 12.2014 zu machen, es sei denn, das Finanzamt besteht trotzdem darauf, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann, denn es gab ja nachweislich keine Konto-Geschäfts-Bewegungen.

Entschuldige bitte, aber das ist nicht richtig. Die Leute die auf dem Finanzamt arbeiten sind Finanzbeamte und keine Hellseher. Auf der ersten Seite der Erklärung sind extra 2 Felder, die nur auszufüllen sind, wenn man unter 17.500,- hatte, also Kleinunternehmer.

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@wfwbinder

Naja, das Problem ist nicht die EÜR, sondern die Neugier des Finanzamtes, egal ob formloses Schreiben oder EÜR, das Finanzamt wird vermutlich nochmal nachfragen.

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"Steuermacher" ist ein lustiger Name, zumal Du davon offensichtlich nichts verstehst.

Natürlich muss er eine USt-Erklärung abgeben (hat mit einer Zahllast nichts zu tun).

Wenn er keine Gewinnermittlung abgibt, verzichtet er auf einen Verlust, den er sicher hat.

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@vulkanismus

Ich verstehe sehr viel davon !

Es sind deine unqualifizierten und lächerlichen Kritiken ohne Fachwissen dahinter, die uns alle nerven, vulkanismus.

Oder ist das etwa schwer, bei Google etwas zu suchen ?!

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@Steuermacher

Du verstehst Richtung null davon - dagegen steht eine 45-jährige Berufserfahrung.

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1. Du hast ncihts verdient, aber vor allem Du hattest keine Einnahmen. 

2. Dein  Umsatz ist 0,- nicht nichts.

3. Das Du keine Kosten hast glaube ich Dir nicht udn ich kann es beweisen, denn Du schreibst, Du hast ein Gewerbe angemeldet. Das macht keine Gemeinde ohne Dafür Gebühr zu kassieren, also hattest Du mindestens 15,- Euro kosten und somit mindestens 15,- Euro Verlust.

4. Das Du klein Unternehmer bist ist logisch, denn mit einem Umsatz von 0,- Euro in 2014 hast Du weniger als 17.500,- und bist in 2015 automatisch Kleinunternehmer. Wenn Du willst, kannst Du auf Regelbesteuerung optieren, wenn es für Dich günstiger wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ok, das stimmt, 15,- Euro Verlust. Wie genau schreibe ich diese denn auf? Kommt das in die UR, oder kommt das auf Seite 2 oder Seite 3 des Hauptblattes der Umsatzsteuererklärung?
Tut mir leid, dass ich so viel dazu Frage, aber das ist halt wie gesagt mein erstes Jahr als Unternehmer ;-)

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@frager1600

Nein, Verlust hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun, sondern mit Einkommensteuer. Also Anlage "G" zur Einkommensteuererklärung.

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