Wieso bekomme ich bei der Lohnsteuererklärung so wenig Rückerstattung trotz hoher Werbekosten und ähnlichem?

Hallo zusammen,

ich komme hier nicht weiter weil irgendwas an der Berechnung oder Eintragung nicht passt. Hatte hier schon eine Frage gestartet aber trotz mehrerer Meinungen sind wir nicht auf die Lösung gekommen. Deswegen hier nochmal mit einer übersichtlichen Erklärung. Laut vielen Aussagen (fast alle die ich kenne eigentlich) ist meine Erstattung viel zu niedrig. Zusammengefasst habe ich folgende Eintragungen:

Angaben zu Lohn und Gehalt (Steuerklasse 1, keine Kinder und nicht Kirchensteuerpflichtig):

28210 EUR Brutto im Jahr davon 3290€ einbehaltene Lohnsteuer und 179 EUR Solizuschlag der einbehalten worden ist.

Werbungskosten:

211€ + Pendlerpauschale (20km in 220 Tagen) 1320€

Hier meine Lohnsteuerbescheinigung 2017 (sind nur die Werte wie sie da stehen):

http://planetoli.de/wp-content/uploads/2018/05/doc03433820180515093459.pdf

Unter Bilder der Auszug aus ELSTER was ich zurück bekommen soll

Hier habe ich einen Betrag von ca. 153€. Wie erwähnt ist das alle die ich gefragt habe (auch einige hier) zu wenig. Man kommt hier auf ca. +500€. Woran das liegt weiß ich jetzt nicht, hab alles überprüft und hab keine Ahnung. Für ein Lohnsteuerverein ist es jetzt zu spät die nehmen keinen mehr bei uns in den wenigen Tagen. Vielleicht finde ich ja hier Hilfe.

Unter Bilder habe ich nochmal die Daten wie ich sie eingetragen habe, wenn das was hilft (Anlage Vorsorgeaufwand)

Wie man sehen kann hab ich 1:1 die Daten auf der LSB eingetragen.

Bin für jeden Tipp dankbar, ist meine erste Erklärung und bin absolut neu in dem gebiet. (Danke an alle die versucht haben mir davor schon zu helfen!)

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ELSTER, Lohnsteuer
Steuerfreie Erstattungen als Dienstreisender höher als ausgewiesen. Wie in Elster eingeben?

Hallo,

mein "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" weist in Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aus.

Mein Arbeitgeber erstattet die üblichen Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v. 12/24€ gemäß gesetzlicher Regelung. Zusätzlich werden diese auch dann gezahlt, wenn der Aufenthalt bzw. die regelmäßige Anwesenheit eine Dauer von 3 Monaten überschreitet. Solche Zahlungen dürfen nicht mehr steuerfrei gewährt werden (>3 Monate) und werden durch eine Netto-Hochrechnung auf meiner Gehaltsabrechnung regelmäßig versteuert (d.h. der Arbeitgeber zahlt die Steuern bzw. erhöht mein Gehalt entsprechend).

In Anlage N, Zeile 57 kann ich nun den Betrag "Steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet" als Auswärtstätigkeit angeben.

Jedoch werden in meinem "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" lediglich die Verpflegungsmehraufwendungen die auch steuerfrei gezahlt wurden, ausgewiesen (d.h. alles unter 3 Monaten). Klingt erstmal normal. Bewirkt aber ein Problem.

Ich habe nun eine steuerfreie Zahlung in Zeile 57 Anlage N stehen und denke, dass ich darüber (Zeilen 52-57) entsprechende Aufenthalte nachweisen, weil ich sonst den steuerfreien Betrag nachversteuern muss(?). Trage ich meine Reisezeiten dort ein, ergibt sich aber ein viel höherer Betrag als in Zeile 20 des "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung". Damit würde ich mir die Beträge aber doppelt erstatten lassen, was nicht richtig sein kann.

Beispiel: "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung", Zeile 20: 1000€ |||Eintrag von Aufenthalten (8h/An-Abreise/24h): 3000€--> Ergibt eine Erstattung im Rahmen der Einkommenssteuer. Die Differenz habe ich aber ja schon erhalten im Rahmen der Gehaltsabrechnungen versteuert?

Was ist zu tun? Was trage ich wo ein unter der Prämisse, dass die ersten 3 Monate steuerfrei gezahlt wurde und alles darüber hinausgehende in der Gehaltsabrechnung versteuert wurde?

Danke vorab!

ELSTER, Steuererklärung, Steuern, Verpflegungsmehraufwand

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