Habe nur ausländische Kunden (Reverse Charge), was bei der EÜR angeben?

1 Antwort

WArum hast Du hier nicht gefragt, bevor Du die gesamte Sache angeschoben hast?

  1. Kleinunternehmer ist im Umgang mit EU- udn Drittlandskunden zum einen völlig bedeutungslos udn zweitens schädlich für Dich.
  2. Da Dun den ausländischen Kunden sowieso keine Umsatzsteuer berechnest, warum willst Du kleinunternehmer sein?

Natürlich trägst Du Deine Betriebseinnahmen in Zeile 15 (KZ 103) "umsatzsteeurfreie, nicht umsatzssteuerbare Betriebseinnahmen" ein.

Aus den Betriebsaugaben, kannst Du die ausgewiesene Vorsteur dann an Dich erstatten lassen, denn das ist der Vorteil der Regelbesteuerung für Dich. Einfach Geld auf dem Konto.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986