Mit Kind in einer Bedarfsgemeinschaft, nun noch pflegebedürftige Mutter aufnehmen, Konsequenz?

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Hallo geranien, wenn die pflegebedürftige Mutter zu der Alg-II-Bezieherin zieht, dann wird sie KEIN Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, aber da dann eine Person mehr in der Wohnung lebt, würde das Jobcenter weniger Miete zahlen, so daß die Mutter einen MIetanteil (wohl ein Drittel, da man dann zu Dritt wohnt) übernehmen muß, was ja auch ok ist. Doch das Einkommen der Mutter wird nicht herangezogen, sie muß also nicht für ihre Tochter aufkommen. Falls sie Pflegegeld bekommt wird das auch NICHT als Einkommen beim Alg II angerechnet. Die Tochter sollte auch dem Jobcenter Bescheid zu geben, daß sie nun die Pflege der Mutter übernimmt, dann kann das Jobcenter prüfen, ob sie die Mutter von der Stellensuche befreit, sie sollte hierzu einen Nachweis der Pflegestufe dem Jobcenter vorlegen.

pinkchaos  22.10.2016, 15:50

Gibt es rechtliche Grundlagen das die Rente der Mutter NICHT ans Harz 4 der pflegenden Tochter angerechnet werden darf? Ich habe gerade das selbe Problem :-(

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Hallo geranien,

Pflegegeld darf bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung die deiner Mutter zusteht und ihr allein zur Verfügung steht. Mit diesem Geld kann sie unter Anderem auch eine Haushaltshilfe bezahlen. Diese, vom Pflegegeld bezahlte Haushaltshilfe kann durchaus auch so wie du, ein Familienmitglied sein.

Sollte dieses Familienmitglied auch Hartz 4 beziehen oder sich in derselben Bedarfsgemeinschaft befinden( wie in eurer Konstellation) könnte die Bezahlung dann als Einkommen gerechnet werden.

Man ist jedoch nicht verpflichtet, sich von der Mutter die Pflege bezahlen zu lassen ! ( So nach dem Motto- was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß )

Gruß und Alles Gute ! K.

Pflegegeld wird nicht auf ALG 2 angerechnet, wichtig wäre, Pflegegeld zu beantragen, bzw. Pflegestufe zu aller erst jetzt mal feststellen lassen.

*Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?

Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!*

Einen bzw. ihren Mietanteil müsste deine Mutter ganz sicher zahlen und dann hängt es ganz von der Höhe ihrer Rente ab. Erstmal muß ja ihr eigener Bedarf gedeckt werden und sein. Ja und Pflegegeld wird nicht auf dein ALG2 angerechnet!