ALG II und Kindesunterhalt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also entweder bin ich zu blöd für das Offensichtliche oder hier läuft tatsächlich etwas quer.

Habe ich das richtig verstanden?

Das Jobcenter zieht beim Vater 400 € Unterhalt für dein volljähriges Kind ein und reicht diesen Unterhalt nicht weiter. Bedeutet das, dass nur ein Teil einbehalten wird oder wird der gesamte Unterhalt einbehalten?

Warum zieht das Jobcenter überhaupt den Unterhalt ein? Warum leistet der Vater nicht direkt an den Unterhaltsberechtigten?

Wäre letzteres der Fall wäre die Berechnung des ALG II -Anspruchs der Bedarfsgemeinschaft relativ einfach, da der erhaltenen Unterhalt unter Abrechnung von Freibeträgen, zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ebenso zählt wie das Kindergeld.

Bitte füttere mal diesen Rechner mit deinen Daten und vergleiche das Ergebnis mit dem Berechnungsbogen deines ALG II - Bescheids.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html


Zur Erläuterung: Unterhalt muss tatsächlich an den Unterhaltsberechtigten fliessen und ihm zur Verfügung stehen. Zuflussprinzip. Steht das Geld der Bedarfsgemeinschaft also nicht zur Verfügung kann auch keine Gegenrechnung erfolgen.

Soweit so logisch.

Die quasi virtuelle Verrechnung des zwangsbeigetriebenen Unterhalts schließt das zwar nicht aus - zumindest müsste aber der Bedarfsgemeinschaft dann ein, um die Freibeträge bereinigter, höherer Auszahlungsbetrag zustehen.

Dann hätte der Sachbearbeiter des JC eigentlich doch Recht gehabt und mein Bescheid wäre seit Monaten falsch. Ich tendierte auch eher dazu, dass alles richtig ist, so wie es festgelegt wurde, aber wie gesagt, der Sachbearbeiter des JC wollte mich eines Besseren belehren und da er vorher schon mit der Aussage über das Kindergeld für einen Studenten daneben lag (er behauptete, dass ein Student kein Recht mehr auf Kindergeld hätte, während ich sagte, dass ein Student bis 25 Jahre sehr wohl ein Recht auf Kindergeld hätte), zweifelte ich natürlich auch an der Aussage bezüglich des Unterhalts. Aber vielen Dank, Du hast Dir sehr viel Mühe gegeben und mir wirklich gute Tipps gegeben.

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Du mißverstehst das Jobcenter als Einzugs- und Weiterleitungszentrale für unterhaltsberechtigte Leistungsempfänger. Es geht nicht darum, die Bezüge des Berechtigen zu maximieren, sondern darum, den Staatsanteil daran zu minimieren.

Ich missverstehe das Jobcenter in keinster Art und Weise als Einzugs- und Weiterleitungszentrale. Mir ging es nur um die Aussage des Sachbearbeiters vom JC, der die Angelegenheit so hinstellte, als würden die 400,-- Euro Unterhalt meinem Kind zustehen, woraufhin ich sagte, dass das Geld vom JC einbehalten würde. Der Sachbearbeiter fuhr mir über den Mund und meinte, das stimme so nicht, denn immerhin würde ein Teil davon ausbezahlt und würde der BG zur Verfügung stehen. Mir war ziemlich klar, dass diese Angabe so nicht stimmen kann, wollte mich aber auf kein Streitgespräch einlassen, da das nichts bringt. So wollte ich hier nur noch eine Bestätigung einholen - mehr nicht!

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Wenn das Jobcenter einzieht wird logischerweise der komplette Unterhaltsbetrag auf das ALGII angerechnet. Man sollte lieber überlegen wieviel der Kindesbedarf ist und dann rechnen wieviel mit Kindergeld, Wohngeld und Unterhalt zu zahlen ist. Von dem Mehrbetrag bleiben max. 30€ frei für Versicherungspauschale. Aber diese "vergessen" die Jobcenter meistens. Wenn der Vater mehr Unterhalt zahlt, bleibt zwar der Unterhalt dem Kind, aber dafür wird das Kindergeld, was das Kind dann nicht benötigt bei der Mutter angerechnet. Alles klar?