Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf
Wohnungskauf in München: Finanzierung, Eigenkapital, Vorgehensweise...?

Liebe Mitglieder,

ich möchte mich erstmal vorstellen, ich heiße Lisa, bin 28 Jahre alt, Studentin und wohne in München. Aktuell suche ich mit meinen Eltern (bereits in Rente) eine Immobilie (Wohnung) zur Kapitalanlage bzw. ganz eventuell auch für mich zur Eigennutzung. Da das mehr oder weniger Neuland für uns alle ist, hoffe ich hier vllt ein paar nette Tipps oder Hilfen von Fachkundigen Mitgliedern zu erhalten. Danke schonmal für alle die mir in den Antworten zur Seite stehen ...

Meine Eltern besitzen bereits eine fertig abbezahlte relativ große Wohnung am Rande von München und suchen nun eine weitere Immobilie zum Kauf. Aus einer Anlage verfügen wir über ein Eigenkapital von etwa 100.000 (Ich weiß, nicht soviel für einen Wohnungskauf, aber als Anlage stellt der Immobilienmarkt hier aktuell einfach eine sehr interessante Anlageform dar). Ziel ist es natürlich die Kreditraten weitestgehend aus der Miete zu finanzieren und mit einer monatlichen Zuzahlung von etwa 300€ zu den Mieterträgen, zu bezahlen.

Alles sieht natürlich auf den ersten (Leien-)Blick sehr einfach aus: Immobilie kaufen, der Mieter finanziert die Kreditraten und 10 Jahre später Wohnung wieder mit Gewinn durch Wertsteigerung verkaufen ... Ich weiß aber das es bei weiten nicht so einfach ist, Faktoren wie Rücklagen, Inflation, anfallende Sonderzahlungen, eventuelle Mietausfälle durch Leerstände, die Zinsbindung auf oft nur 10 Jahre, usw. machen das ganze Geschäft zu einem nicht so leichten Unterfangen und lassen einen garantiert schnell in etliche (Schulden-)Fallen treten!

Fragt man Banken und Makler raten diese einem bei den "wunderbaren" Zinsen aktuell sofort zum Kauf, machen dies aber wohl mehr aus Eigeninteresse, als das sie die genaue Lage und Umstände der Käufer durchdenken und wirklich die beste Lösung suchen.

Deshalb dachte ich frage ich mal in einem unabhänigen Forum, was Ihr unter den gegebenen Umständen machen würdet, was ihr für Tipps habt. Besonders würde mich interessieren, was würdet ihr mit dem gegebenen Ek plus Kreditsumme maximal für eine Immobilie ausgeben. Dazu sei gesagt das Schnäppchen auf dem Markt nicht wirklich groß vorhanden sind in München.

Viele Grüße, Lisa

Finanzierung, Immobilien, wohnung, Wohnungskauf, Kauf, München
Wer zahlt die Grundsteuer beim Immobilienerwerb?

Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung im Oktober 2016 gekauft. Im Kaufvertrag zu das Tema steht folgendes: Kosten und Steuern 1. Die Kosten dieses Vertrages, seiner Ausfertigung und seines Vollzuges, etwaige Gebühren für die Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto, die Kosten etwa erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen, die Katasterfortführungsgebühr, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. und Für Kosten und Steuern haften die Vertragschließenden als Gesamtschuldner. Die im Vertrag vereinbarte Kostenverteilung gilt nur im Innenverhältnis zwischen ihnen.

Daher vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.

Ab Oktober habe ich sämtliche Gebühren übernommen. Der Vorbesitzer fordert auch noch von mir die Grundsteuer anteilig für 3 Monate. Ich sehe aber nicht, wo steht was über Grundsteuer. Jeder Eigentümer im Haus zahlt die Grundsteuer direkt an Finanzamt. Oder habe ich was übersehen oder nicht richtig verstanden ?????? 

Vielen Dank im Voraus. MfG

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Ist auf eine Neubau-Wohnung Spekulationssteuer zu bezahlen?

Hallo zusammen,

ein Freund von mir baut gerade ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Wohnungen. In eine zieht er selbst ein, zwei weitere werden vermietet und eine soll verkauft werden. Diese möchte ich gerne kaufen. Das Haus ist noch nicht gänzlich fertiggestellt, demnach hat in keiner der Wohnung bisher jemand gewohnt bzw. war bisher jemand gemeldet. So viel zur Ausgangslage.

Die Frage, die uns aktuell beschäftigt ist, ob auf die Wohnung Spekulationssteuer gezahlt werden muss, wenn diese verkauft wird - und wie das geregelt ist.

Wenn ich das richtig sehe, bezieht sich die Spekulationssteuer auf das Grundstück bzw. den Bodenwert, richtig? Heißt das, dass bei vier Wohnungen der Grundstückswert anteilig auf die Wohnung heruntergebrochen wird (also 1/4) und darauf Steuern gezahlt werden müssten?

Wie sieht es aus, wenn der Bauherr selbst in die zu verkaufende Wohnung einzieht, um sie dann zu verkaufen? Ich habe gelesen, dass unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Besteuerung möglich ist. Zum Beispiel, wenn die Immobilie (Wohnung?) zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt worden ist. Würde das gehen? Oder gibt es da Probleme, wenn der Bauherr später in der gleichen Immobilie eine Wohnung bezieht bzw. schließt sich das ganz grundsätzlich aus, da er ja mehrere besitzt und es irrelevant ist, welche er genau bezieht?

Diesen Fall, nur einen Teil der gesamten Immobile bzw. des Neubaus zu verkaufen (und die steuerlichen Aspekte dazu) habe ich so noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus! Alex

Bauen, Immobilienkauf, Spekulationsfrist, Steuern, Wohnungskauf

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