Hallo,
bisher wurde noch keine Steuererklärung gemacht. Es wurde der betriebliche "Lohnsteuerjahresausgleich" angenommen und nicht weiter verfolgt.
Nun hat sich aber die Lage grundlegend verändert.
Im Dezember 2022 wurde eine Wohnung (gebraucht, Baujahr 1993) gekauft. Notartermin war noch im Dezember 2022, Eigentumsübergang aber erst im Januar 2023.
Ab Anfang Januar 2023 wurde die Wohnung vermietet. Schuldzinsen fallen keine an, da die Wohnung mit allen Barmitteln der Familie (Opa´s, Oma, usw.) bezahlt wurde.
Kaufnebenkosten sind sowohl in 2022 (Notarkosten, Kaufpreis), als auch 2023 (Grunderwerbssteuer, usw.) angefallen.
Lohnsteuerklasse I, ledig, kinderlos.
Die Steuererklärung würde ich, wenn es geht, selber machen wollen, ohne Steuerberater.
Meine Fragen:
1. Muss, bzw. soll für 2022 eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?
2. Wenn eine Erkläung für 2022 abgegeben werden muss, wie wird hier mit den Kosten für die Wohnung verfahren?
3. Wie läuft es mit der Abschreibung für die Wohnung, für 2022 und dann ab 2023?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Herzliche Grüße aus
Bayern