Welche Leistungen beim zusammenziehen?

Hallo, ich habe da mal eine Frage: Meine Dame und ich würden gerne zusammn ziehen, sind uns aber in diesem Fall unschlüssig, ob sich die finanzielle Situation verschlechtern würde. Zur Erklärung: Meine Freundin befindet sich im zweiten Ausibldungsjahr zur Altenpflegerin und ich habe eine 28 Monate dauernde Umschulung zum Mechatroniker begonnen. Durch ihre Ausbildung und die Tatsache, dass wir nicht zusammen wohnen, erhält sie Unterhaltsvorschuss für unsere kleine Tochter (1,5 Jahre), bekommt den Kindergarten vom Jugendamt bezahlt, sowie Zuschuss zum Essen im Kindergarten. Dazu bezieht sie noch Wohngeld. Ich beziehe ALG1 (durch die Umschulung) und zusätzlich dazu noch Fahrtkosten zur Bildungsstätte. Sollten wir jetzt zusammen ziehen stellt sich uns die Frage, welche Leistungen weiterhin gezahlt werden, sprich, ob UVG weg fällt, beide "die Hälfte" Wohngeld beantragen könne, der Kindergarten weiterhin bezahlt wird, weil meine Freundin dann ja nicht mehr alleinerziehend ist. Also welche Zuschüsse uns überhaupt noch zustehen. Da wir nicht die Masse an Geld bekommen, sind wir auf jeden Cent angewiesen und können es nicht riskieren, Abzüge zu erhalten, wenn wir zusammen ziehen. Ich wohne noch im Haus meiner Mutter (eigene Wohnung, allerdings mietfrei) und ein Einzug in das Haus kommt nicht in Frage, da es die familiäre und Platzmäßige Situation gar nicht zulassen würde. So, ich glaube ich bin durch und hoffe auf aufschlussreiche Antworten von wissenden Menschen, da wir uns leider überhaupt nicht mit der Materie auskennen. Auch kann ich Zahlen nennen, wie hoch die momentanen finanziellen Mittel sind, falls das dazu beötigt wird. Vielen Dank schon mal im Voraus!

unterhalt, Wohngeld, Zuschüsse
Wohngeldbescheid - kein W-Leistungsantrag wg. Gehaltserhöhung - prüft Behörde im Nachhinein?

Hallo, kurz zu meiner Person: ich bin berufstätig und allein stehend mit 2 Kindern. Mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ich beziehe UHV. Mein Wohngeld wurde für die kommenden 12 Monate bewilligt (beziehe seit mehreren Jahren Wohngeld). Nun habe ich unverhofft eine Gehaltserhöhung bekommen. Lt. Wohngeldtabelle habe ich nun keinen Anspruch auf WG mehr. Mir ist durchaus klar, dass ich dies der Behörde melden muss. ABER: durch die Gehaltserhöhung fällt nicht nur das Wohngeld weg, sondern auch die Übernahme des Jugendamtes der Betreuungsgebühren meiner Kinder sowie die Leistungen aus Bildung und Teilhabe/ Mittagessen bzw. persönlicher Schulbedarf. Das macht Summasumarum 220 Euro mehr Ausgaben für mich pro Monat, die Gehaltserhöhung schlägt sich netto jedoch "nur" mit 170,00 € nieder. Nun spielt der Teufel in meinem Kopf verrückt und ich überlege tatsächlich, ob ich das Wohngeld die kommenden Monate weiter beziehe und dann einfach nicht weiter beantrage. Widerum ein ABER: Was passiert, wenn ich mich still verhalte? Prüft die Wohngeldbehörde im Nachhinein das Einkommen nach? So nach dem Motto: mal schauen, wer letztes Jahr/ die letzten 3 Jahre etc. keinen Weiterleistungsantrag gestellt hat - quasi per Datenabgleich. Also ob die Behörde im Nachhinein das an das FA übermittelte Einkommen abruft... Jaaa, ich weiß, ich müsste es melden. Ich will auch keine Mitleidsschiene fahren. Aber ich denke beinah Jeder von Euch versteht, wenn ich sage, ich möchte das durch die Gehaltserhöhung verursachte Minus wenigstens noch 1 Jahr aufschieben? (Ist es nicht lachhaft - da gewährt einem der AG eine 20%-ige Gehaltserhöhung und man hat unter dem Strich NICHTS davon...). Also meine Frage: landet meine Akte irgendwann einfach im Archiv, wenn ich keinen Weiterleistungsantrag stelle, oder prüft das nochmal jemand nach?

Wohngeld, Gehaltserhöhung
Alleinerziehend - Teilzeitstelle - Zuschuss für eigene Wohnung vom Jobcenter?

Hallo,

ich bin ein wenig verwirrt und unsicher.

Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Vom Noch Ehemann lebe ich getrennt, die Scheidung ist in ein paar Monaten durch. Ich bin nach der Trennung mit meinem Kind erstmal zu meinen Eltern gezogen , da ich noch in Elternzeit war und die alte Wohnung zu gross war. Beim alten AG musste ich kuendigen weil dort mein Arbeitsplatz umstrukturiert wurde auf Früh- und Spätschicht, so dass ich Vollzeit und in den zwei Schichten mit kleinem Kind nicht mehr arbeiten kann. Nun bin ich erstmal Arbeitslos gemeldet, und auf der Suche einer Teilzeitstelle. (Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgegeben, und stehe somit nun dem Stellenmarkt für 15-20 Std zur Verfügung, Betreuung des Kindes ist für die Zeit gegeben.

Frage , natuerlich will ich bald mit dem Kind in eine eigene Wohnung ziehen, dass ich da die qm Anzahl und im bestimmten Kostenrahmen bleiben muss ist mir klar, bekomme ich aber überhaupt zuschuss vom Jobcenter?

Ich meine, vom einer Teilzeitstelle oder wie jetzt Arblos gemeldet bekomme ich höchstens Netto raus um die 550 Euro. Kindesunterhalt 225 und Kindergeld 184. Davon werd ich kaum leben koennen mit Kind ....

Bekomme ich sicher zuschuss vom Jobcenter wenn ich sage, hallo , ich bin jetzt nur voruebergehend bei den Grosseltern gewesen und möchte nun mit meinem Kind in eine eigene Wohnung. steht mir das zu ? Bekomme ich zuschuss, und von wem Jobcenter oder Wohngeldantrag abgeben?

Danke im voraus......

alleinerziehend, Arbeitslosigkeit, Wohngeld, zuschuss, Teilzeitstelle

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