Welche Leistungen beim zusammenziehen?
Hallo, ich habe da mal eine Frage: Meine Dame und ich würden gerne zusammn ziehen, sind uns aber in diesem Fall unschlüssig, ob sich die finanzielle Situation verschlechtern würde. Zur Erklärung: Meine Freundin befindet sich im zweiten Ausibldungsjahr zur Altenpflegerin und ich habe eine 28 Monate dauernde Umschulung zum Mechatroniker begonnen. Durch ihre Ausbildung und die Tatsache, dass wir nicht zusammen wohnen, erhält sie Unterhaltsvorschuss für unsere kleine Tochter (1,5 Jahre), bekommt den Kindergarten vom Jugendamt bezahlt, sowie Zuschuss zum Essen im Kindergarten. Dazu bezieht sie noch Wohngeld. Ich beziehe ALG1 (durch die Umschulung) und zusätzlich dazu noch Fahrtkosten zur Bildungsstätte. Sollten wir jetzt zusammen ziehen stellt sich uns die Frage, welche Leistungen weiterhin gezahlt werden, sprich, ob UVG weg fällt, beide "die Hälfte" Wohngeld beantragen könne, der Kindergarten weiterhin bezahlt wird, weil meine Freundin dann ja nicht mehr alleinerziehend ist. Also welche Zuschüsse uns überhaupt noch zustehen. Da wir nicht die Masse an Geld bekommen, sind wir auf jeden Cent angewiesen und können es nicht riskieren, Abzüge zu erhalten, wenn wir zusammen ziehen. Ich wohne noch im Haus meiner Mutter (eigene Wohnung, allerdings mietfrei) und ein Einzug in das Haus kommt nicht in Frage, da es die familiäre und Platzmäßige Situation gar nicht zulassen würde. So, ich glaube ich bin durch und hoffe auf aufschlussreiche Antworten von wissenden Menschen, da wir uns leider überhaupt nicht mit der Materie auskennen. Auch kann ich Zahlen nennen, wie hoch die momentanen finanziellen Mittel sind, falls das dazu beötigt wird. Vielen Dank schon mal im Voraus!
1 Antwort
Hallo,
seid ihr / du über 25 Jahre alt ? bei deiner Freundin mit Kind ist das Alter eher nebensächlich, da sie selbst bei U25 mit Kind, eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“ bildet. Ist es bei dir nicht der Fall, brauchst du die Genehmigung durch das Amt zum Umzug.
Ansonsten, ihr würdet mit gemeinsamer Wohnung gleich zu Beginn einer " Bedarfsgemeinschaft " zugeordnet werden, da ihr euer gemeinsames Kind betreut.
Du wohnst derzeit mietfrei bei den Eltern, zweifelsfrei ein Privileg aber da ihr beide in Ausbildung steht und ohnehin Sozialleistungen bezieht, würden euch in einer Bedarfsgemeinschaft auch keine Mietkosten entstehen. Allerdings sind Energiekosten, Handy, Internet u.v.a. bei der Planung nicht zu unterschätzen.
http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
......versucht einfach mal mit dem Rechner eure evtl. Ansprüche fiktiv zu berechnen und wägt ab welche Wohnform sich für euch letztlich rechnet.
na wenn du drüber, ü25 bist, dann brauchst du natürlich keine amtliche Umzugsgenehmigung mehr. Alles gut dann !
Google nach *Bedarfsgemeinschaft*, damit ihr informiert seid.
Alles Gute !
okay, mache ich mal. Hab nach Wohngeld schon mal geschaut, wären nur 33€, die mir zustehen, laut dem Rechner, den es da online gibt. Vielen Dank :-)
Guten morgen,
also sie ist unter 25 und ich bin drüber. Vom Amt bekommt sie allerdings nichts mehr, weil sie davon weg wollte, weil is da immer nur Probleme gab. Sprich, Miete bezahlt sie normal selbst.
Ich brauche da ne Genehmigung? Ich beziehe doch aber normal ALG1, dachte da kann man machen wie man möchte und nur bei ALG2 einen Antrag und Begründung zum Umzug einreichen?
Super, danke, da werd ich mich gleich mal mit dem Rechner beschäftigen, mal sehen ob was dabei raus kommt.
danke erstmal! :-)