wird eine KindergeldNACHZAHLUNG angerechnet?
Hallo.
Ich erhalte Kindergeld und es liegt ein Abzweigungsantrag vor. Nun habe ich von der Arge eine Nachzahlung für das letzte halbe Jahr erhalten, direkt an mich ausgezahlt.
Meine Sachbearbeiterin möchte nun einen Nachweis über die Kindergeldzahlung. Aus welchem Grund?
Darf sie diese Nachzahlung anrechnen?
lg
2 Antworten
Kommt auf die Zeiträume an. Wenn die sich nicht überscheiden, hat sie damit eigentlich nichts am Hut
Der Abzweigungsantrag wurde vor mehr als zwei Jahren genehmigt und seitdem wird das Kindergeld auch direkt auf mein Konto gezahlt.
Den neuen Antrag auf Kindergeld und der dazugehörigen Nachzahlung habe ich im September gestellt und nun die Nachzahlung für den Zeitraum von April bis September 2015 erhalten.
Im August habe ich einen Antrag auf Wohngeld beim Bezirksamt (Wohnungsamt) für ab September 2015 gestellt.
Darf meine Sachbearbeiterin das Kindergeld, also auch die Nachzahlung, anrechnen?
Ab wann galt denn der Abzweigungsantrag? Wurde das Kindergeld bereits für die Zeit der Nachzahlung auf das Konto des Kindes überwiesen, wird nichts mit eingerechnet.
Es geht also um die Anrechnung beim Wohngeld, oder?
Wenn dem so ist, dann ist es berechtigt.
Lies mal:
http://www.wohngeldantrag.de/geld/leistungen\_kindergeld.htm
Du würdest also sagen, dass es anrechenbar ist? In dem Artikel steht aber das genau Gegenteil von dem, was du sagst.
Was meinst du mit berechtigt?
Ich habe die Nachzahlung erst dann bekommen, als ich schon längst Wohngeld beantragt hatte, meinst du, dass es deswegen anrechenbar ist? In dem Artikels steht aber dass Kindergeld, das aufgrund einer Abzweigung direkt an das Kind gezählt wie, nicht angerechnet wird.
Ich bin mir nicht sicher, ob Du wirklich von einem Abzweigungs - oder einem Abtretungsantrag schreibst.
Bei einem Abtretungsantrag gilt:
Mit Auszug des Kindes aus dem elterlichen Haushalt sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindes zu leisten, sie leiten also dann (mindestens) die Summe des Kindergeldes an das Kind weiter. Somit handelt es sich nicht um das Kindergeld, welches an das Kind gezahlt wird (denn das erhalten ja auch weiterhin die Eltern), sondern um Unterhalt - und der wird durchaus als Einkommen bei dem Wohngeld angerechnet.
Der Abzweigungsantrag wurde vor mehr als zwei Jahren genehmigt und seitdem wird das Kindergeld auch direkt auf mein Konto gezahlt.
Den neuen Antrag auf Kindergeld und der dazugehörigen Nachzahlung habe ich im September gestellt und nun die Nachzahlung für den Zeitraum von April bis September 2015 erhalten.
Im August habe ich einen Antrag auf Wohngeld beim Bezirksamt (Wohnungsamt) für ab September 2015 gestellt.
Darf meine Sachbearbeiterin das Kindergeld, also auch die Nachzahlung, anrechnen?