Erhalte ich Wohngeld, wenn ich Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGBIII erhalte?

1 Antwort

Normalerweise kann man als Empfänger von ALG I auch Wohngeld erhalten. Wie es in Deinem Fall aussieht, erfährst Du, wenn Du einfach Wohngeld beantragst.

Mehr als ablehnen können sie nicht.

Viel Glück!

so wie ich das lese hat sie bisher gar keine Wohnung ?!?!? Wie soll das mit Wohngeld ohne Wohnung gehen?!?!?

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@Tina34

Stimmt allerdings. Aber was nun? Ohne Wohnung kein Wohngeld und ohne Geld keine Wohnung. Hmmm..........

Also würde ich folgendes vorschlagen: Nach einer kleinen Wohnung Ausschau halten, sich über Miete und Nebenkosten informieren, einen Wohngeldrechner aufrufen und sehen, ob und wie viel Wohngeld dabei rumkommt.

Dann entscheiden, ob die Wohnung bezahlbar ist oder nicht.

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