BAB Antrag Altersfrage?

Guten Tag,

ich bin derzeit 19 Jahre alt und habe mit 17 Jahren meine Ausbildung begonnen. Aus familiären Gründen möchte ich gerne ausziehen. Mir wurde geraten, BAB zu beantragen.

Ich habe auf dem BAB-Rechner der Bundesagentur geschaut und folgendes bemerkt:

Wenn ich beim Punkt "a. Wie alt warst du zu Beginn der Ausbildung bzw. wie alt wirst du dann sein?" und "b. Würde der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Ausbildungsstätte insgesamt mehr als 2 Stunden dauern?" a. "Unter 18 Jahre" und b. "Nein" auswähle, bekomme ich folgende Absage:

Du hast angegeben, dass du zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt bist und nicht bei deinen Eltern wohnst, die Ausbildungsstätte von der Wohnung deiner Eltern aus aber in angemessener Zeit erreichen könntest. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hast du bei diesem Sachverhalt keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres erfährst du bei deiner Agentur für Arbeit.

Aber ich bin ja mittlerweile 19 und will BAB bis zum Ende meiner Ausbildung beantragen. Ist das möglich? Wenn ich bei Punkt a. "18-26 Jahre" habe ich einen Anspruch von ~700€. Ist das einfach ein Fehler im Rechner, da er davon ausgeht, dass ich noch minderjährig bin oder habe ich wirklich keinen Anspruch, wenn ich in der Mitte meiner Ausbildung als 19 Jähriger ausziehen will?

Viele Dank für die Antworten!

Ausbildung, BAB, Beruf, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe, Förderungsrecht
Kein Geld vom Amt, obwohl sehr dringen benötigt. Was tun?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde,

meine Freundin und ich haben ein großes Problem mit dem Arbeitsamt.

Erstmal zu uns:

Ich bin in der Ausbildung zum Fachinformatiker und verdiene nur mässig (ca. 450 Euro Netto) Geld. Meine Verlobte ist Arbeitslos und Schwanger (7. Monat, das kind kommt also bald). Meine Eltern verdienen sehr gut, ihre nicht.

Jetzt zur geschichte:

Wir haben vor 4 Moanten schon versucht Alg II (Arbeitslosengeld 2) zu beantragen, das Amt schludert aber schön rum und es ging nie richtig vorwärts. Meine Eltern und die Schwester meiner Verlobten haben bisher uns immer viel unterstütz damit wir überhaupt die Miete zahlen konnten.

Nun musste ich beim Amt ersteinmal BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, was jedoch abgelent wurde, da meine Eltern zu viel verdienen. Mein Vater möchte uns jedoch nicht weiter Finanzieren, zumindest nicht mehr in dem Maß wie er es jetzt tut (er zahlt die gesamte miete von 350 Euro), da ich nun meine 3. Ausbildung angefangen habe und einfach von zuhause weg gegangen bin, um mit meiner Freundin durchzubrennen (Ja das ist natürlich nicht sehr verantwortungsvoll).

Das Jobcenter hat nun beschloßen, das mein Vater unterhaltspflichtig ist und verlangt nun von mir Ihn zu verklagen, was ich jedoch nicht machen kann und werder! Daher bekommen wir nun weder Alg II, BAB oder sonst i-ein Geld.

Was sollen wir tuen? Heiraten und wieder BAB beantragen? Dann ist das Kindergeld was ich bekomme weg (189 Euro) und bekomme nach Internetberechner vom BAB 228 Euro.

Doch lohnt sich das? Ich weiß einfach nicht, wie wir das auf die Reihe bekommen sollen ....

ALG II, Arbeitslosengeld 2, BAB, Hartz IV, Berufsausbildungsbeihilfe
BAB und Wohngeld abgelehnt, weil BAB theoretisch möglich

Ich bin 25 jahre alt und wohne seit ich 18 bin 250km von meinen Eltern entfernt. Ich habe schon eine Ausbildung als Koch begonnen, musste sie aber nach 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Nun mit 25 gibt mir ein super Betrieb die Möglichkeit noch eine Ausbildung zu machen. Um zu überleben, da ich ja auch irgendwie meine kleine Wohnung bezahlen muss, hab ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Nach langem Schriftverkehr mit meinen Eltern. Hatte ich alle Papiere zusammen und den BAB-Bescheid als Absage zurück bekommen, weil meine Eltern auf dem Papier zu viel verdienen. Gut dachte ich mir, wenn ich kein BAB bekomme kann ich Wohngeld beantragen. Heute nach Monate langem warten bekomme ich die Absage vom Wohngeld. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich kein Wohngeld, weil ich theoretisch BAB berechtigt wäre, wenn meine Eltern nicht zuviel verdienen würden. Problem an der Geschichte ist das meine Eltern getrennt sind und wegen ihres Haushalts und meines Vaters neue Familie die er versorgen muss, kein Geld für mich übrig haben. Danke Vater-staat. Habe ich einen 400€ Job kann ich noch Hartz 4 beantragen, bin ich Azubi werden mir Steine in den Weg gelegt. Was soll ich den jetzt machen? Ich kann doch den Unterhalt nicht bei meinen Eltern einklagen. Kennt ihr nicht noch eine Lücke wie ich Widerspruch einlegen kann, oder wie man mich sonst unterstützen kann.

Ausbildung, BAB, Hartz IV, Kindesunterhalt, unterhaltsrecht, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe

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