Muss ich das Wohngeld zurückzahlen, da ich eine BAB-Nachzahlung bekommen habe?
Ich beziehe seit 18 Monaten Wohngeld und befinde mich in einer Ausbildung. Mein BAB Antrag wurde damals abgelehnt (zweite Ausbildung). Ich habe es aber geschafft, dass mir BAB jetzt doch genehmigt wurde (Krankheitsbedingt) und die BAB-Stelle zugegeben hat, dass Ihnen ein Fehler passiert ist. Ich habe die Nachzahlung von BAB auch schon bekommen. Da man aber nicht beides beziehen kann, ist die Frage ob ich das Wohngeld nun aus meiner Tasche zurückzahlen muss oder ob das dass BAB-Amt übernehmen muss. Aufgrund der ersten Ablehnung war ich ja gezwungen Wohngeld zu beziehen.Die Wohngeldzurückzahlung würde dann ja von meinem BAB Geld gezahlt werden..
2 Antworten
Hallo,
sofern im BAB Antrag keine falschen Angaben gemacht wurden, musst du m.E. nicht zurückzahlen, da der Fehler scheinbar eindeutig bei der Behörde lag( die BAB-Stelle zugegeben).
Anwalt wurde bereits aktiv, um so besser, hatte ich vergessen zu empfehlen falls es Ärger gibt !
Somit hast du alles schwarz auf weiss und kannst den amtlichen Fehler nachweisen. Schließlich muss man sich als Laie auf Bescheide verlassen können und kurzzeitig alternativ reagieren um leben zu können, bis der Widerspruch bearbeitet wird.
Die Unterstützungsleistungen der Mutter solltest du deshalb zusätzlich als Darlehen der Überbrückung begründen.
Bist Du Dir sicher? Es stimmt zwar, dass kurzzeitig eine Entscheidung getroffen werden musste, indem Wohngeld beantragt wurde, Allerdings denke ich, da eine Nachzahlung erfolgte, ist in diesem Moment doppelte Leistung erbracht worden und das führt zu einer Rückzahlung.
Es wäre schön, wenn Tesla 1 uns auf dem Laufenden halten würde, denn aus solchen Fällen können wir dazulernen.
ach Primus, wer kann sich schon g a n z sicher sein ?
manchmal lasse ich mich von meinem Rechtsempfinden (ver)leiten ;-))
Ich denke, in diesem Fall dürfte Tesla 1 "die Glückliche" sein.
http://www.123recht.net/Die-Rueckforderung-von-Sozialleistungen-__a24958.html
Ich hoffe es, denn sie (oder andere Antragsteller) kann doch für die Schussligkeit der Bearbeiter nicht auch noch bestraft werden !!!
Klar, ich gönne es der Fragestellerin ebenfalls, aber mein Zweifel besteht darin, dass eine Nachzahlung geleistet wurde und ich mir nicht vorstellen kann, dass die doppelte Zahlung so hingenommen wird.
Dein Link ist gut, geht aber nicht auf diese besagte Nachzahlung ein. ich bin wirklich echt gespannt, ob wir von dem Ergebnis hören werden.
Ich würde mich freuen wenn ich Unrecht habe ;-))
es geht m.M nach generell um " zuviel " gezahlte Sozialleistungen die durch Behördenfehler verursacht wurden.
Die Fragestellerin hat einen versierten Anwalt an ihrer Seite, der das gerechtfertigte BAB letztendlich erfolgreich durchgeboxt hat und wird auch bei dieser Frage § finden !
Stimmt, interessieren würde mich das Ergebnis auch. Also, Positiv denken und Daumen gedrückt !!! :-))
Du hast die Nachzahlung erhalten und musst diese Wohl oder Übel zur Rückzahlung des Wohngeld verwenden, denn wie Du ja schon selber schreibst: Beides geht nicht.
Es wurden keine falschen Angaben gemacht im Antrag. Es wurde mehrfach meine Krankheit ignoriert und die bearbeitende Person hat auch mehrfach gewechselt, ohne sich scheinbar zuvor in das Thema reinzulesen. Ich habe letztendlich meinen Anwalt genommen und eine Klage eingereicht (der Anwalt wurde dann auch vom Amt übernommen, da ich keine Mittel dafür hatte). Die Klage läuft noch, währenddessen wurde der Antrag aber nun endgültig stattgegeben. Und wie gesagt mit der Begründung, dass ein Fehler unterlaufen ist und nach sorgreicher erneuter Prüfung nun alles ok sei. Der Fehler lag also nie bei mir, sondern nur bei der BAB-Behörde. Nun das Wohngeld vom BAB zurückzuzahlen wäre einfach nur unfair. Man muss ja bedenken, dass mir 18 Monate lang BAB gefehlt hat (meine Mutter hat mich unterstützt), somit wäre eine Wohngeldrückzahlung komplett verschenktes Geld.