Gibt es auch Verpflegungsmehraufwendungen für Studenten, die man steuerlich ansetzen kann?
Interessanter Fall, den ich kürzlich gehört habe:
Student in Vollzeit fährt an etwa 1-2 Tagen wöchentlich zur Uni, allerdings ist ja dann die Uni erste Tätigkeitsstätte und somit kommen Verpflegungsmehraufwendungen im Regelfall nicht zur Anwendung. Nun fährt der Student 200KM aber nicht direkt zur Uni sondern am Vorabend zu einer Übernachtungsmöglichkeit und geht dann Tags darauf zur Uni. Am folgenden Tag auch, abends fährt er zurück.
Wenn das keine klassische Dientreise/Auswärtstätigkeit ist, dann weiß ich auch nicht mehr.
Abwandlung: Student fährt 200KM an den Studienort, um sich für Gruppenarbeiten bei Kommilitonin x zu treffen und daraufhin wieder nach Hause.-->Dienstreise?
Eine Uni besteht ja aus mehreren Bereichen, zentraler Hörsaal, Fachbereiche im Stadtgebiet verstreut. Da wäre auch mal interessant, ob nur ein Hauptgebäufe erste Tätigkeitsstätte ist, oder ob man hier das "weiträumige Tätigkeitsgebiet" reininterpretieren kann, was ja für Postboten und große Werksgelände gedacht ist.
Man sieht mal wieder wie der Gesetzgeber hier ein Gesetz auf andere Personengruppenübertragen will, welches für gewöhnliche Arbeitnehmer konzipiert wurde. Das Leben ist eben doch etwas komplizierter ;-)