Guten Tag, liebe Community.
Ich habe mich fast totgegoogelt, kann aber keine Antwort finden.
Mir ist klar, dass man bei seinen normalen Arbeitsverhältnis, auch wenn man mehr als 8 Stunden arbeitet, nur Fahrtkosten, aber keinen verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen kann. Desweiteren ist mir klar, dass man bei Auswärtstätigkeit, Dienstreisen usw.
Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
Ich finde aber nichts, was auf meinen Fall zutrifft.
Ich habe 2 völlig voneinander unabhängige Arbeitsverträge bei verschiedenen Firmen mit jeweils 4 Tagen und 1 Tag pro Woche..
Die eine (4 Tage) ist direkt hier vor Ort und die andere (1 Tag) ist100 km entfernt.
Bei der 100 km entfernten bin ich folglich einmal die Woche über 8 Stunden unterwegs.
Eine Dienstreise und ein Auswärtstätigkeit ist es natürlich nicht, da meine "Stammfirma" damit natürlich nichts zu tun hat.
Kann ich nun für diese 2. Firma (dieses 2. Arbeitsverhältnis), da ja weit entfernt von meinem Wohnort Verpflegungsmehraufwand beantragen ?
Es liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, da ich noch bei meinen Eltern ohne Mietvertrag lebe.
Ich hoffe, das ganze ist nicht zu verwirrend, aber ich bin nach wie vor erstaunt, dass nichts im Internet darüber zu finden ist.
Vielen Dank !