Verpflegungsmehraufwand im Rettungsdienst

Ich bin Rettungsassistent und nahezu immer an ein und der selben Rettungswache tätig. Da die Tätigkeit in Kranken-/Rettungswagen aber mein Tätigkeitsbild dominiert gehe ich davon aus, dass ich eine Auswärtstätigkeit ausübe, da ich mich während der Einsätze nicht an meiner regelmäßigen Arbeitsstätte befinde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Rettungsassistent überhaupt über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt oder vielmehr eine generelle Auswärtstätigkeit ausübt.

"Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat. Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht. Allerdings ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht."

Dies ist nicht der Fall, da ich meine Patienten nicht auf der Rettungswache, sondern an verschiedenen Einsatzorten behandle und sie in das nächste geeignete Krankenhaus transportiere, was meiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit entspricht.

Bei meinen bisherigen Recherchen fand ich meistens immer den Aufhänger an der Mehrzahl der Rettungswachen. Mir geht es aber um die Frage, ob ich eine Auswärtstätigkeit auch bei nur einer Rettungswache und somit den Verpflegungsmehraufwand, der mir durch die Abwesenheit zu meiner Arbeitsstätte entsteht, geltend machen kann. Abwesenheit von der Wohnung >8h natürlich.

Vielen Dank im Voraus.

Reisekosten, Steuererklärung, Steuern, Verpflegungsmehraufwand
Steuerfreie Erstattungen als Dienstreisender höher als ausgewiesen. Wie in Elster eingeben?

Hallo,

mein "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" weist in Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aus.

Mein Arbeitgeber erstattet die üblichen Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v. 12/24€ gemäß gesetzlicher Regelung. Zusätzlich werden diese auch dann gezahlt, wenn der Aufenthalt bzw. die regelmäßige Anwesenheit eine Dauer von 3 Monaten überschreitet. Solche Zahlungen dürfen nicht mehr steuerfrei gewährt werden (>3 Monate) und werden durch eine Netto-Hochrechnung auf meiner Gehaltsabrechnung regelmäßig versteuert (d.h. der Arbeitgeber zahlt die Steuern bzw. erhöht mein Gehalt entsprechend).

In Anlage N, Zeile 57 kann ich nun den Betrag "Steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet" als Auswärtstätigkeit angeben.

Jedoch werden in meinem "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" lediglich die Verpflegungsmehraufwendungen die auch steuerfrei gezahlt wurden, ausgewiesen (d.h. alles unter 3 Monaten). Klingt erstmal normal. Bewirkt aber ein Problem.

Ich habe nun eine steuerfreie Zahlung in Zeile 57 Anlage N stehen und denke, dass ich darüber (Zeilen 52-57) entsprechende Aufenthalte nachweisen, weil ich sonst den steuerfreien Betrag nachversteuern muss(?). Trage ich meine Reisezeiten dort ein, ergibt sich aber ein viel höherer Betrag als in Zeile 20 des "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung". Damit würde ich mir die Beträge aber doppelt erstatten lassen, was nicht richtig sein kann.

Beispiel: "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung", Zeile 20: 1000€ |||Eintrag von Aufenthalten (8h/An-Abreise/24h): 3000€--> Ergibt eine Erstattung im Rahmen der Einkommenssteuer. Die Differenz habe ich aber ja schon erhalten im Rahmen der Gehaltsabrechnungen versteuert?

Was ist zu tun? Was trage ich wo ein unter der Prämisse, dass die ersten 3 Monate steuerfrei gezahlt wurde und alles darüber hinausgehende in der Gehaltsabrechnung versteuert wurde?

Danke vorab!

ELSTER, Steuererklärung, Steuern, Verpflegungsmehraufwand
Bekommt man die Verpflegungspauschale als Vor-Ort-Techniker wenn man von einem IT Dienstleister beim Kunden abgestellt ist?

Ich bin als IT Sevicetechniker(Vollzeit,jeden Tag min. 8,5 Arbeitszeit)von meiner Firma(It Dienstleister) beim Kunden in Essen abgestellt.Mein Wohnort ist Moers(dort setze ich täglich Fahrkostenpauschale unter Werbungskosten ab),der Kunde sitzt in Essen. Mein Arbeitgeber,der IT Dienstleister,sitzt in Nürnberg.Da ich jeden Tag innerhalb von Essen Mülheim und Gelsenkirchen vor Ort Einsätze mit dem von meinem Arbeitgeber bereitgestelltem Firmwagen habe sollte mir doch der Verpflegungsmehraufwand zustehen oder?Jahrelang habe ich den für 230 Tage bekommen.Jetzt wurde er ersatzlos gestrichen obwohl mein Arbeitgeber mir bescheinigte das ich als Aussendiensttechniker dieses Jahr 211 Tage min. 40 Stunden pro Woche tätig war.Das wurde in den vergangenen Jahren immer erstattet..Meine Anfahrt und Rückfahrt von min ca.45min zum Kunden ist nicht eingerechnet. Oder stehen evtl. nur 3 Monate zu? Mein Kunde ist im letzten Jahr komplett umgezogen,das heisst die Anschrift hat sich auch geändert.Ich kann ja nur noch eine erste Tätigkeitsstätte angeben obwohl ich mehrere habe.(4.Standorte in der Stadt) Ich wollte Widerspruch einlegen.Denkt ihr das ist Ok? Sorry für die Komplexität meines Falles,aber es ist denke ich mal sehr häufig für eine abgestellte Arbeitskraft Vor Ort beim Kunden... auch über ggf. berechtigte Einwände die ich beim Einspruch darstellen könnte wäre ich sehr dankbar.... V ielen Dank im voraus...Gruss Gerald

Lohnsteuer, werbungskosten, Verpflegungsmehraufwand