Arbeit - Gutschein von Drittanbieter Versteuern?

Hallo Zusammen,

aktuelles Szenario ist, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber im Außendienst angefangen habe und dabei kann es vorkommen das man auch mal mehrere Tage bei einem Kunden ist, weshalb man sich ein Hotelzimmer Mieten muss.

So folgendes:
Das Buchen der Hotels wird nicht durch die Firma selbst, sondern über die Webseite oder App eines Drittanbieters durchgeführt. Hierbei wird dann je nachdem wie früh man bucht, wie lange der Aufenthalt ist und wo man ein Hotelzimmer bucht ein Durchschnittspreis vom Besagten anbieter ermittelt. (Diese buchen dann auch nur von Online Portalen wie Booking, Trivago, etc.)

Sie ermitteln also einen Durchschnittspreis zu dem man dann ein Zimmer buchen kann. Wenn man nun ein Hotelzimmer bucht, welches weit unter diesem Durchschnittspreis liegt, dann besteht die Möglichkeit, dass man nach der Reise ein Bonusguthaben erhält, da man Geld für die Firma "gespart" hat.

Das Guthaben kann dann Benutzt werden um bei der nächsten Reise ein Hotel zu buchen, welches über dem Budget liegt oder man kann sich auch eine Private Reise (Flug, Zug, Hotel) buchen oder aber das Guthaben als Amazon Gutschein erhalten.

Wie muss hier verfahren werden, muss der Arbeitgeber dies versteuern oder müsste ich dies, falls ich es in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber selbst hat keinen Einfluss wann man es erhält und wie viel, beziehungsweise ob man überhaupt etwas erhält.

Arbeit, Finanzamt, Gutschein, Steuern, Außendienst
Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

Ich bin Außendiensttechniker, genauer gesagt Haustechniker bei einem Kunden meines Arbeitsgebers. Normalerweise zahlt mir der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale von 6 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, die gesondert vom Bruttoarbeitsgehalt ausgezahlt wurde. Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Seit der Haustechnikerstelle zahlt man mir nun mit meinem Gehalt zusammen eine „feste Spesenpauschale“, die unglücklicherweise zusammen mit dem Bruttogehalt versteuert wird. Somit entfällt die monatliche, gesondert und abzugsfrei gezahlte Verpflegungspauschale. Zudem ist bei der Steuererklärung erstmals ein Nachzahlbetrag entstanden.

Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? Ist das überhaupt möglich?

Ich fahre täglich mit einem Dienstwagen (keine 1%-Regelung) zum Kunden und zurück. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich in unserer Hauptverwaltung keinen Arbeitsplatz und somit dort auch keine erste Tätigkeitsstätte besitze. Die erste Tätigkeitstätte wäre dann ja nun eigentlich der Kunde des Arbeitgebers , da ich diesen täglich, und auch NUR diesen Kunden, anfahre, oder? Greift da jetzt eine Entfernungspauschale? 

Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Außendienst

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