Verpflegungsmehraufwand bei Vollzeit-(Zweit-)Studium für Lerngruppe?

3 Antworten

Das Finanzamt hat mir folgendes geschrieben : "Seit der Änderung des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 ist auch eine Bildungseinrichtung, die zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte anzusehen.....dies gilt sowohl für Vorlesung als auch für Bibliothek und Lerngruppe..."

Deshalb soll ich jetzt kein Verpflegungsmehraufwand geltend machen können.

Kann man die Fahrt zur Lerngruppe bzw. auch zur Bibliothek als Auswärtstätigkeit angeben?

Hallo dm500,

du kannst für die Lerngruppe Verpflegungsmehraufwendungen sowie Hin- und Rückfahrt zum Lernort ansetzen,

VG, David