Ist die Kürzung der Frühstückskosten bei Übernachtung mit der Begründung - ich könnte Reisekostenabrechnung machen - korrekt?

3 Antworten

1. Was steht denn in Deinem Vertrag zum Thema Bezahlung und welche Kosten (hier Reisekosten) extra zu tragen sind?

2. Wenn festgelegt ist, dass die Übernachtung gezahlt wird, ist das Frühstück raus.

Vielen Dank für die Antworten!

Wir, d.h. mein Auftraggeber und ich, haben keinen Vertrag. Bisher zumindest nicht. Nur mündliche Vereinbarungen.

Wir arbeiten jetzt ca. ein Jahr zusammen. Ist auch alles gut soweit. Anfänglich wurde das Frühstück im Hotel immer für mich mitbezahlt, und seit kurzem wurde das halt gestrichen.

Viele Grüße!

Frühstücken musst Du ohnehin. Also ist das kein erstattungsfähiger Mehrkostenbetrag - und wird durch die steuerlich anzusetzende Verpflegungsmehrkostenpauschale bereits begünstigt.

Vertraglich kannst Du jedoch alles festlegen - auch, daß jedes Frühstück mit 100 EUR extra zu vergüten ist. Steuerlich sieht das dann anders aus.

Also: was sagt der Vertrag?