Als Selbständiger unterwegs bei Kunden - kann man Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

klar. Das geht. Diese Dienstreisen gibst du bei der Steuer an. Beachte die neuen Sätze und Regeln für Dienstreisen ab 2014.

"gibst du bei der Steuer an". In der 4/3-Rechnung wäre besser. Und nicht die Nachweise vergessen !!

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ab 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung 12,- Euro, entweder als Werbungskosten, oder als Betriebsausgaben. Je nach dem, was anliegt.

http://www.reisekostenabrechnung.org/verpflegungsmehraufwand-2014/

Werbungskosten und selbständig ?

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@vulkanismus

es war allgemein gemeint man kann es als Werbungskosten abziehen (nichtsselbständige Arbeit) oder Betriebsausgaben (selbständig).

Daher auch die Bemerkung,** je nach dem was anliegt.**

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@vulkanismus

Und wie viel haben hier schon irgendetwas geschrieben und hinterher war es anders. So ist es für jeden klar, das es bei selbständigen BA ist und bei abhängig Beschäftigten WK.

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@wfwbinder

@wfwbinder: gib Dir doch nicht soviel Mühe mit dem. Es ist nicht der Fragesteller, der nachfragt. Es ist ein Kniefiesel, der selber kaum mal eine brauchbare Antwort formuliert, andere jedoch ständig verbessern muss. So what.

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@FREDL2

So manches muss verbessert werden, da die Fragesteller in die Irre geführt werden durch sog. Fachleute, welche auch noch Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.

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@vulkanismus

@vulkan...: die Mutter Teresa in Dir hat sich mir bislang nicht erschlossen.

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