Fristlose Kündigung im 3. Lehrjahr - was nun?

5 Antworten

Die Faulheit deiner Tochter sollst du natürlich nicht unterstützen. Unabhängig davon bleibst du ihr Vater und auch wenn du ihr mal gehörig in den Hintern trittst, solltest ihr helfen auf den richtigen Weg zu kommen. Dafür sind wir als Eltern da. Gerade im Ausbildungsverhältnis ist eine Kündigung nur unter sehr strengen Voraussetzungen überhaupt möglich. Von daher gehe mit einer Tochter auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt. Gerade bei einem solchen Ausbildungsverhältnis ist auch ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Das Ziel muss es sein, dass deine Tochter in irgendeiner Form die Ausbildung abschließen kann. Dies ist der einzige Schritt der ihr im Moment wirklich weiterhilft. Bitte vergesst nicht fristwahrend euch um die ganze Sache zu kümmern. Spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung müsst ihr aktiv geworden sein.

Dass du deine Tochter nicht dabei unterstützen willst, wie sie ihr Leben gegen die Wand fährt, halte ich für normal. Dennoch: mit 19 sind viele noch keine "ganz fertigen" Menschen. Vielleicht könnt ihr auch einen Deal aushandeln? 

Sie könnte sich ab sofort einen Nebenjob suchen, die Differenz zu ihren Lebenshaltungskosten leiht (!) ihr ihr. Ein Schriftstück dazu könntet ihr ja vorher aufsetzen. Wäre das für euch denkbar? 

Ich kenne auch so einen Fall. Da ist der Lehrling im dritten Lehrjahr nur noch sporadisch und schließlich gar nicht mehr am Arbeitsplatz erschienen. Der Vater des Lehrlings hat mit dem Ausbildungsbetrieb gesprochen und diesem zugesagt die Lehrlingsvergütung für alle Ausfalltage zu erstatten. Das Ausbildungsverhältnis wurde daraufhin trotz fehlender Anwesenheit des Lehrlings beibehalten.

Der Lehrling wurde zur Prüfung angemeldet. Dort erschien er auch und hat die Prüfung mit der Note 2 (gut) bestanden.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder und man soll nie aufgeben.   

Hallo,

super......!  was kann es für die Eltern einen besseren Start ins neue Jahr geben als diesen ? Da kommt ja richtig Freude auf :-( 

Es gilt, bricht ein unterhaltsberechtigtes Kind seine Ausbildung ab, ( auch durch Selbstverschulden ) sucht sich keine neue Ausbildungsstelle und ist deswegen arbeitslos geworden, dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig !!! Dies gilt allerdings nur, wenn Kinder schon volljährig sind.

Im 3. Ausbildungsjahr durch solch ein Fehlverhalten seinen Abschluss zu riskieren ( es gab sicher schon vorher Abmahnungen ) ......sorry, da hört für mich jegliches Verständnis auf ! 

Ist dein  " Kind " volljährig, dann soll es sich künftig um seine Belange selbst bemühen, dahingehend kann ich deine Besorgnis nachvollziehen. Irgendwann ist Schluss mit lustig - die Kinder müssen lernen, Verantwortung für sich und ihr Handeln selbst zu tragen ! 

Warte den Termin der Tochter beim AA ab ! Sie sollte jetzt auf dich bzw. den Eltern zukommen - ihr hattet ihr bis zur selbstverschuldeten Kündigung deren Lebensweg geebnet, zu mehr seid ihr nicht verpflichtet. 

Meine Tochter ist 19 Jahre alt, Abmahnungen hat sie eine erhalten.

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@Katzenkopf

also ich denke, die 19 jährige Tochter sollte primär jetzt ihre selbst verschuldete Kündigung weitgehend allein ausbaden ! 

http://www.abmahnung.org/ausbildung/

Wartet den Termin beim AA ab !

Dieser Gang ist bereits ein erster Schritt der Selbstverantwortung. Normalerweise müsste sie dort alle mit der Kündigung verbundenen Probleme, auch die von dir oben geschilderten finanziellen, an diesem Termin klären und anschließend mit euch das Konzept der Zukunft durchsprechen.

Dann findet heraus inwieweit ihr als Eltern bereit seid zu helfen und ob euer finanzieller Einsatz derzeit überhaupt schon Früchte tragen würde.  

Also, vorerst Termin beim Amt und das Ergebnis abwarten ! 

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@Gaenseliesel

Nicht das 19-jährige Mädchen, sondern der Arbeitgeber hat das Ausbildungsverhältnis beendet.

Wer weiß hier schon was für Gründe es dafür gab?

Fürsorgliche Eltern hätten mit dem Arbeitgeber geredet, um den Ausbildungsvertrag und den Nutzen aus den zwei ersten Lehrjahren zu retten.

Väterliche Fürsorge kann ich auch bei der Überlegung gegen die Tochter mit einem Anwalt vorzugehen nicht entdecken. Was für Rabeneltern!! 

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@NasiGoreng

......" Nicht das 19-jährige Mädchen, sondern der Arbeitgeber hat das Ausbildungsverhältnis beendet." 

Eben...... !  

Sich eine Fristlose Kündigung einzufangen, mit 19 Jahren ....ist schon ein starkes Stück !

Mit erreichen der Volljährigkeit sind einige Kinder der Ansicht, sie könnten jetzt tun und lassen was sie wollen. Nicht alle Kinder sind in diesem Alter leicht händelbar und nicht immer sind die Eltern die Alleinschuldigen an solch einer Entwicklung. Irgendwann sind Eltern nur noch hilflos und versuchen den Schaden so gut es geht zu minimieren. 

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Die Frage stellst Du leider etwas spät.

Ist die fristlose Kündigung überhaupt berechtigt erfolgt? Sind vor der Kündigung schgriftliche Abmahnungen ausgesprochen worden? wenn ja, in welchem Zeitraum?

So einfach ist es nämlich nicht einen Auszubildenden zu feuern.

Deshalb asap zum Anwalt für Arbeitsrecht, damit dieser ggf. noch Klage beim Arbeitsgericht einlegen kann. Die Frist dafür beträgt zwei Wochgen ab Kündigungsdatum. Um Zeit zu sparen, kann sie aber auch selbst beim Recgtspfleger des Arbeitsgerichts Klage einreichen um zumindest einen gerichtlichen Gütetermin mit dem Arbeitgeber zu erreichen.

Das würde ich zumindest versuchen. Ggf. lässt sich wegen den Feiertagen der Rechtspfleger auf die verspätete Klageerhebung ein.

Zu deinen Unterhaltspflichten kann man wenig sagen, weil wir nicht wissen wie alt deine Tochter ist. Ist sie unter 25 und handelt es sich bei der Ausbildung um ihre Erstausbildung kannst Du zum Unterhalt verpflichtet sein.

Kaum zu glauben, dass obwohl der Termin beim Arbeitsamt noch aussteht, schon Gewissheit darüber besteht, dass sie eine dreimonatige Sperre erhält. Das ist zwar wahrscheinlich, aber es wird je nach Sachlage entschieden. Einen Automatismus gibt es dort nicht.

Lebt sie in einem eigenen Hausstand und ist sie bedürftig, müsste sie einen Antrag auf ALG2 stellen. So erhält sie den Regelsatz zzgl. die Kosten für Miete und Heizung.

primär hast du auch damit recht Jürgen010,  

wenn ich aber lese .... " Ich möchte nämlich nicht die Faulheit meiner Tochter mitfinanzieren. "

....dann vermute ich, die Geduld der Eltern neigt sich dem Ende, sie wollen langsam die Reißleine ziehen. 

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