Kredit im Trennungsjahr aufgestockt, Auf Betreuungsunterhalt anrechnen?

1 Antwort

Hallo,

zur Berechnung der Unterhaltshöhe werden zwar auch Schulden berücksichtigt aber nur solche Schulden, 

die gemeinsam vor der Trennung, aufgenommen wurden. 

z.B. Kredite zur Anschaffung eines Autos oder die Kilometerpauschale bei Berufstätigen können vom Einkommen abgezogen werden. Erst danach ergiebt sich die Höhe der Unterhaltszahlung. 

Allgemein gibt es ansonsten nur eine 5% Pauschale, damit sind alle Kosten abgegolten. Hat man höhere Ausgaben müssen diese nachgewiesen werden.

Du könntest eine Überprüfung veranlassen, denn schon kurz nach der Trennung den Kredit aufzustocken  .....sieht schon ganz nach bewusster  Manipulation aus.

" Wo kein Kläger, da kein Richter "