Meine 18jährige Tochter beginnt zum 1.9. eine Ausbildung. Die Vergütung ist so hoch, dass ich kein Unterhalt mehr zahlen brauche. MUSS ich noch zum 1.9. zahlen?
3 Antworten
Sie wird wohl kaum am 31.08. schon Lohn/Gehalt beziehen.
Hallo,
dazu gesetzlich geregelt ist :
der Unterhaltsanspruch entfällt (hohe Azubi Vergütung) mit Beginn des Monats der Ausbildung auch wenn die Vergütung erst spät im Laufe des Monats gezahlt wird .
Allerdings wäre eine letzte freiwillige Unterhaltszahlung, als finanzielle Überbrückung, eine nette väterliche Geste ! Wie auch Impact schon schreibt, die Ausbildungsvergütung steht der Tochter nicht gleich mit Ausbildungsbeginn zur Verfügung.
Es muss ja nicht der volle Unterhaltsbetrag sein ......
unter Google gefunden:
Hallo,
entscheidend ist, ob sie laut Ausbildungsvertrag Anspruch auf die September-Ausbildungsvergütung noch im September oder erst im Oktober hat:
Man kann auch unkonventionell vorgehen: Wenn sie bereits im September die Ausbildungsvergütung ausbezaht bekommt, leiht man ihr das Geld der Unterhaltszahlung - rückzahlbar vom ersten Angestellengehalt (bei gutem Prüfungsergebnis kann man es ihr dann schenken).
Gruß
RHW
Meine Zahlungen sind immer im voraus sprich zum 1. .Dann bekommt sie für den Monat letztendlich eine doppelte Zahlung. Ich scheue mich nicht vor der Zahlung, ich muss wissen wie ich rechtlich Aufgestellt bin.