Meine 18jährige Tochter beginnt zum 1.9. eine Ausbildung. Die Vergütung ist so hoch, dass ich kein Unterhalt mehr zahlen brauche. MUSS ich noch zum 1.9. zahlen?

3 Antworten

Sie wird wohl kaum am 31.08. schon Lohn/Gehalt beziehen.

Meine Zahlungen sind immer im voraus sprich zum 1. .Dann bekommt sie für den Monat letztendlich eine doppelte Zahlung. Ich scheue mich nicht vor der Zahlung, ich muss wissen wie ich rechtlich Aufgestellt bin.

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@MUMCU

Die rechtlichen Grundlagen solltest Du als Unterhaltsplichtiger wohl kennen bzw. easy im Internet finden.

Aber logsich ist doch, dass sie Geld braucht, um über den September zu kommen.

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@Impact

Aber Fakt ist aber auch das doppelt gezahlt wird. Für ein und den selben Monat. Eins im voraus von mir in Form von Unterhalt und eins als Ausbildungsvergütung für den Monat.

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Hallo,

dazu gesetzlich geregelt ist : 

der Unterhaltsanspruch entfällt (hohe Azubi Vergütung) mit Beginn des Monats der Ausbildung auch wenn die Vergütung erst spät im Laufe des Monats gezahlt wird .

Allerdings wäre eine letzte freiwillige Unterhaltszahlung, als finanzielle Überbrückung, eine nette väterliche Geste ! Wie auch Impact schon schreibt, die Ausbildungsvergütung steht der Tochter nicht gleich mit Ausbildungsbeginn zur Verfügung. 

Es muss ja nicht der volle Unterhaltsbetrag sein ...... 

Super Antwort, danke! 

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Hallo,

entscheidend ist, ob sie laut Ausbildungsvertrag Anspruch auf die September-Ausbildungsvergütung noch im September oder erst im Oktober hat:

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/erste-ausbildungsverguetung-kippt-unterhaltsanspruch-rueckwirkend_220_182920.html

Man kann auch unkonventionell vorgehen: Wenn sie bereits im September die Ausbildungsvergütung ausbezaht bekommt, leiht man ihr das Geld der Unterhaltszahlung - rückzahlbar vom ersten Angestellengehalt (bei gutem Prüfungsergebnis kann man es ihr dann schenken).

Gruß

RHW