Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Umsatzsteuervoranmeldung Beurteilung?
Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und erhoffe mir antworten auf meine Fragen.

im vergangen Jahr war ich als Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung gelistet. Im Zuge der Umsatz-Überschreitung, bin in in diesem Jahr in die Regelbesteuerung gefallen. Aus diesem Grund ergeben sich diverse Änderungen.

Ich bin nun verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Derzeit bin ich noch am eruieren, ob ich diese jährlich, monatlich oder Quartalsweise abgeben muss. Folgende Regelung gibt es: Mehr als 7.500 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. 1.000 - 7.500 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

Hierzu habe ich eine Frage.

Wird bei der Beurteilung geschaut, wie viel € bei der vergangenen Umsatzsteuererklärung angegeben wurde? oder werden die Belege vom letzten Jahr betrachtet, unabhängig davon, ob die Umsatzsteuererklärung 0 € betrug?

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt und kann mir bei meiner Einordnung weiterhelfen?.

ich hoffe der ein oder andere kann mir meine Frage konkret beantworten.

Ich freue mich auf eure Unterstützung!

mfg

JG.

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