Folgendes ist mir passiert:
Anfang Juni ist eine Mieterin verstorben. Die Betreuerin der Mieterin sieht ihr Mandat mit dem Tode beendet. Die Tochter der Mieterin schlägt das Erbe aus. Der Enkel der Mieterin ist offenbar ohne festen Wohnsitz. Das Amtsgericht lehnt Bestellung eines Nachlaßpflegers mangels Sicherungsbedürfnisses ab. Alles bleibt an mir hängen, insbesondere die Räumung der Wohnung.
Ich staune nicht schlecht, als ich am 01.07. die Miete für den Juli auf meinem Konto vorfinde. Da niemand für irgendwas zuständig ist, ist der Dauerauftrag nicht widerrrufen worden. Könnte die Bank denn eigentlich das Geld rückbuchen, wenn sie spitz kriegt, daß ihre Kundin verstorben ist?
Nur am Rande: Mietrechtlich stehen mir 3 Monatsmieten und Ersatz der Räumungskosten zu, was aber bankrechtlich wohl ohne Belang sein dürfte.