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Erbschaftsteuer, Dauergrabpflege?

Hallo.

Der Erblasser hat im Testament folgenden "Wunsch" geäußert:

"es soll ein großzügig bemessener Betrag treuhänderisch angelegt werden, der die bestmögliche Grabpflege für 20 Jahre garantiert."

Dieser "Wunsch" wurde umgesetzt. Es wurde eine Einmalzahlung an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege geleistet.

1.

M.E. sollten Grabpflegekosten, die im voraus in einem Betrag bezahlt wurden, in voller Höhe abziehbar sein.

Sind diese Kosten nun in Zeile 101, Mantelbogen: "Kosten für die übliche Grabpflege (Jahreswert der durchschnittlich anfallenden Kosten)" einzutragen?

In der Anlage heißt es zu Zeile 101: "Die Kosten der üblichen Grabpflege sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BewG mit dem 9,3-fachen ihres Jahreswerts abzugsfähig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Grabpflege. Einzutragen ist der Jahreswert der Grabpflegekosten. Das Finanzamt ermittelt den Kapitalwert."

Das wäre m.E. nicht zielführend?

Wie erreicht man, dass der komplette Betrag anerkannt wird? Wo trägt man die Kosten in dem Formular am Besten ein?

2.

Müssen die Kosten ebenso in der "Anlage Erwerber" aufgeführt werden?

Angenommen, es besteht eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. Jedem wurde 25% vererbt.

Die Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers beglichen.

Muß jetzt jeder Erwerber noch in der "Anlage Erwerber" die o.g. Kosten mit 1/4 des Wertes angeben?

Vielen Dank. Magda

Erbschaftssteuer, Finanzamt, Nachlass, Steuern
Ist im Todesfall die Beitragsrückerstattung ener Rentenversicherung Bestandteil des Nachlasses

Hier der Fall:

Ein Mann hatte eine private Versicherung auf zusätzliche monatliche Rente abgeschlossen, die ihm 15 Jahre nach Versicherungsabschluss eine feste monatliche Rente zahlen soll. Als Begünstigte setzt er seine Ehefrau ein. Einige Jahre darauf verstirbt er. Da die Rentenzahlung noch nicht eingesetzt hatte, zahlt die Versicherung der Witwe die Beiträge und zusätzlich den Gewinnanteil aus.

Neben der Witwe gibt es weitere Erbberechtigte. Die Witwe behauptet nun, dass die Beitragserstattung nicht in den Nachlass falle und die anderen Erben daraus keine Ansprüche stellen könnten. Ich weiss, dass dies im Falle einer Lebensversicherung so ist, da ist die Auszahlung an den Überlebenden die Versicherungsleistung, welche nicht in den Nachlass fällt, da sie eine persönliche Leistung des Versicherers an den Begünstigten ist.

Ich denke aber, dass in diesem Falle zwar die Gewinnanteile "Versicherungsleistung" sind, die nicht in den Nachlass fallen, nicht aber die zurück erstatteten und von der Versicherung ausdrücklich als "Beitrags-Rückerstattung" ausgewiesenen Beiträge. Schliesslich war ja der Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten, eine Todesfallversicherung lag nicht vor.

Immerhin fallen auch die auf ein Sparbuch eingezahlten Beträge in den Nachlass des Sparers, auch wenn er einen begünstigten für den Todesfall genannt hat.

Richtig oder falsch? In welchem Gesetz ist das geregelt?

Nachlass, Erbfall, private Rentenversicherung
Kann ich Nachlass bekommen, wenn Möbel nach 9 Monaten immer noch nicht komplett geliefert sind?

Bitte nehmen Sie die Fa. Hülsta und die Fa. Biller, Eching, in die Negativliste eines Herstellers und Händlers auf, die sich den schwarzen Peter bei Reklamationen zu Lieferungen des Programmes Lilac von der Fa. Hülsta zuspielen. Wir warten seit März 2010 (= NEUN Monate) auf die Lieferung etlicher Möbel aus diesem o.a. Programm von Hülsta. Neben mehreren Oberflächen-Lackschäden (im Laufe von 7 Monaten immerhin behoben), warten wir nun bereits zum dritten Mal auf einen auszutauschenden Hängeschrank. Dieser war zweimal nicht ordentlich verleimt und der Boden löste sich jeweils, dh konnte lediglich als nicht nutzbarer beräumbarer Zierschrank dienen. Die Fa. Biller hat es leider auch versäumt alle Reparturaufträge zu vereinen, so dass hier Reklamation einzeln abgearbeitet wurde, ohne unser Gesamtreklamationspaket einmal ordentlich abzuwickeln. Bislang wurden die mehrfach notwendigen Liefertage ohne Rücksicht auf Berufstätigkeit vorgegeben. Mehrfach haben wir bei Hersteller und Händler den Vorgang dargelegt. Da das Wohnzimmer mit mehr als 10.000.-€ Gesamtkaufpreis von uns leider im August 2010 bei der ersten Lieferung sofort bezahlt wurde, ist es sowohl Händler auch Hersteller scheinbar ziemlich egal, diesen offenen Auftrag fertig zu erledigen und va auf eine von uns schriftlich geforderte Entschädigung einzugehen. Was sollen wir nun noch tun?

möbel, Nachlass, Recht, Reklamation

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