Wie lange habe ich den sogenannten Witwenbonus?

Support

Liebe/r Candykatze,

gerne würde Dir die Community weiterhelfen und das geht am besten, wenn sie Deine Frage möglichst genau nachvollziehen kann. Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Danke und herzliche Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

4 Antworten

Was ist das?

Und warum wird zur Frage keine einzige Silbe Sachverhalt geliefert?

keine einzige Silbe Sachverhalt geliefert

Das kann die Katze nicht!

Aber sind Details nach der Antwort von gammonwarmal noch nötig?

2
@LittleArrow

Fragestellerin wird sich hier wohl nicht mehr melden, wenn die Antwort zu ihrer gemeinten Frage passte.

1
@EnnoWarMal

Es wäre schade, wenn sie sich nicht mehr meldet, die Candykatze. Kanndiekatze sich dann wenigstens bedanken?

1

Du meinst wohl die Zuordnung in die Steuerklasse 3.

Diese Steuerklasse gilt für das Todes- und das darauf folgende Jahr.

Das übrigens unabhängig davon, in welcher Steuerklasse Du Dich vorher befunden hast.

Der gilt für das Todesjahr ihres Gatten und für das Jahr darauf.

Vielleicht meinen Sie das? Das „Sterbevierteljahr“ – Die drei Monate nach dem Sterbefall

Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch „Sterbevierteljahr“ genannt, erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente. Dieser erhöhte Rentenbetrag soll Ihnen den finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse erleichtern. Während des „Sterbevierteljahres“ wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet.

Wann die Witwenrente endet

Die kleine Witwenrente endet mit Ablauf des 24. Kalendermonats nach dem Tod des Ehepartners. Das gilt nicht für die kleine Witwenrente nach „altem Recht“ – diese wird Ihnen unbegrenzt gezahlt.

Heiraten Sie erneut oder gehen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, enden sowohl die kleine als auch die große Witwenrente stets mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Den Anspruch auf Ihre eigene Altersrente behalten Sie. Ebenso bleibt der Anspruch auf Waisenrente für Kinder aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen.

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung