Ist ein Rückruf von Zahlungen bei Dauerauftrag möglich?

5 Antworten

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Nein, kann die Bank nicht. 

Generell ist bei Überweisungen eine "Rückgabe" nicht möglich im Gegensatz zu Lastschriften. Man kann nur eine Rückrufauftrag bei seiner Bank abgegeben - diese Bank schreibt wiederum die Empfängerbank an und bittet um Erstattung. Die Empfängerbank schreibt wiederum den Kunden an und dieser kann dann entscheiden ob er es zurück überweisen möchte oder nicht. Falls das Geld nicht zurück überwiesen wird, wird i.d.R. der Name sowie die Adresse des Empfänger gem. des Abkommen des Überweisungsverkehrs (der dt. Banken) an den Überweisenden übermittelt.

Lange Rede gar kein Sinn : Zurück buchen können die nichts, falls jemand das Geld zurück möchte geht das in den zivilrechtlichen Bereich.

Wieso und warum sollte die bank etwas zurück buchen? Es ist nicht deren Geld. Wäre das Konto überzogen ( ggf über den eingeräumten Rahmen), hätten die nicht ausgeführt. Außerdem besteht Deine Forderung zu Recht. Wenn das Geld auf deinem Konto ist gibt es keine Rückforderung mehr. Also so Schell wie möglich Räumen, dann ist der Schaden geringer.

Wenn deine drei Mieten drin sind, die Rentenversicherung informieren. ;-)

Na ja, 3 Mieten und die Räumungskosten. Allerdings wird das nicht klappen. Die Rentenversicherung wird nämlich vom Bestatter informiert und wenn die die Zahlungen einstellt ist -wie ich den vorgefundenen Kontoauszügen entnehmen konnte- Ebbe im Portemonnee.

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Der Mietvertrag ist wohl außerordentlich gekündigt worden. Bis zum Vollzug der Räumung (was ja verhindert, die Wohnung unmittelbar weiterzuvermieten) hast Du jedoch Anspruch auf Entschädigung für den Mietausfall. Da die Räumung zum 01.07. wohl nicht erfolgt ist, geht es mir rechten Dingen zu, daß die Miete für Juni überwiesen wurde. Eine Zahlung im August dürfte jedoch nicht eintreffen ;-)

Eine Kündigung hätte ich gerne ausgesprochen. Nur es ist niemand greifbar als Empfänger dafür. Also lege ich einfach so los. Erst wird geräumt und dann grundsaniert. An Vermietung ist nicht vor September/Oktober zu denken. Meine Skrupel, etwaig weiter noch eingehende Zahlungen einzubehalten sind demzufolge gering. 

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Vorsicht, auch bei der Räumung der Wohnung!

Immerhin ist da noch ein, wenn auch nicht sofort auffindbarer, Erbe vorhanden.

Ich würde mich beim Nachlassgericht erkundigen, was zu tun ist. Nicht dass da plötzlich Kosten auf dich zukommen, mit denen du nicht gerechnet hast.

Das Nachlassgericht hat die Räumung der Wohnung gutgeheißen. Und wenn Du Wertstücke vermutest, dann sei beruhigt. Das einzig vorgefundene Bargeld war ein 1000 Lire-Schein. Ansonsten nur Prüll der nicht mal annähernd die Räumungskosten deckt und an den ich im übrigen ohnehin Vermieterpfandrecht habe.

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Soweit ich weis geht es nicht rückwirkend. Nehmen wir hypothetisch mal an die Bank ist verpflichtet die laufenden zu stornieren wenn der Kunde verstorben ist und es keinen Erbfall gibt. Dann aber wäre die Bank erst ab dem Tag zum Storno verpflichtet an dem die Bank Kenntnis über seinen Kunden erlangte. Ansonsten schließe ich mich wfwbinder an.

Verstorben ohne Erbfall?  Also an Wiedergänger glaube ich nicht.

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@Privatier59

Evtl. undeutlich formuliert :D Ich meinte, wenn es keine Familienangehörige und Ehepartner gibt oder keine, die die Erbschaft nicht abschlagen. Wenn du meinst, dass dann der Staat alles automatisch erbt, dann habe ich es wohl doch etwas falsch formuliert. :)

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