Daef die Schwester einer Erbgemeinschaft einfach die Wohnung des verstorbenen Bruders einfach auflösen ohne zu fragen ?

4 Antworten

Es war mir vollkommen neu, dass eine Erbengemeinschaft eine Schwester haben kann - soviel vorab.

Ich unterstelle nun mal, dass Du auf der Beerdigung Deines Bruders warst, bzw. von dessen Tod rechtzeitig erfahren hast. Daher verstehe ich nicht, warum bei dieser Gelegenheit nicht deine Wünsche für Dinge aus seinem Nachlass angemeldet hast.

So wie Du es nun nachträgst, gibt es kein Testament und damit auch  keine Erbengemeinschaft, sondern Deine Mutter ist die Alleinerbin. Einen Erbschein benötigt Deine Mutter normalerweise nicht, auch wenn ihn Banken gerne fordern.

Dass die Wohnungsauflösung von Deiner Schwester ausgeführt wurde - dazu wurde sie sicherlich von der Mutter beauftragt. Ansonsten wärest Du sicher der erste, der jammern würde, wenn wegen der Verzögerung der Auflösung weitere Kosten anfallen würden die Du mittragen solltest.

Hallo, 

gibt es etwa ein Testament, in dem die Schwester allein als begünstigte Erbin vermerkt wurde ?

Ansonsten so wie mir bekannt, lebt ein Elternteil noch (hier die Mutter)sind andere von der Erbschaft ausgeschlossen.

Testament ist angeblich nicht da,und ich habe auch gehört das nur Die Mutter erbt.Andere sagen wieder das es eine Erbengemeinschaft wäre?Man sollte gleich einen Erbschein beantragen.Vielen Dank für Ihre Nachricht LG Charlotte  

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@Charlotte24

dann erbt die Mutter !

denn dann greift die gesetzliche Erbfolge, wenn der Erblasser (der verstorbene Bruder)kein Testament aufgesetzt hat.

Alles Gute ! 

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Wenn ihr eine Erbengemeinschaft seid , darf sie das nicht !

Gruß Z... .

Vielen Dank für Ihre Antwort LG Charlotte

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Wenn es kein Testament gibt, dann gilt in D(?) die gesetzliche Erbfolge und die Mutter ist Alleinerbin. Die Geschwister bilden somit keine Erbengemeinschaft und Du kannst weder ein Zustimmungsrecht noch ein Erbstück verlangen.

Natürlich könnte Deine Mutter als Alleinerbin Deine Schwester mit dem Verkauf bevollmächtigen.