Wie kommt man im Todesfall an die Konten etc des Verstorbenen?

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Die Bank braucht entweder einen Erbschein (der nicht ganz billig ist) oder eine Haftungserklärung. Die Haftungserklärung unterschreiben die Erbberechtigten und können dann das Geld verfügen. Die Bank ist dann "aus dem Schneider"

Zum Thema Haftungserklärung sei gesagt: "Der Unterzeichner erklärt, Erbe des verstorbenen Kunden geworden zu sein und dass ihm eine dieses Erbrecht ändernde letztwillige Verfügung nicht bekannt ist. Ein Erbnachweis im Sinne der Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde bisher nicht erbracht. Gleichwohl wünscht er Auskunft/Verfügung über Nachlasswerte des Erblassers bei der Bank."

Da brauchst du einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein Testament (mit dem bekommst du dann den Erbschein schneller). Wenn es mehrere Erben gibt, bekommen die einen gemeinsamen Erbschein, d. h. für jede Verfügung ist die Unterschrift eines jeden Einzelnen erforderlich, sofern die Erbengemeinschaft sich nicht auf einen Bevollmächtigten einigen.

Normalerweise wird das Nachlassgericht die potentiellen Erben anschreiben. Ein Testament wäre zu berücksichtigen. Die Erben (falls es mehrere gibt) können (z.B. unter sich) einen Testamentsvollstrecker bestimmen und einen Erbschein beantragen, um die weitere Nachlassauseinandersetzung fortzuführen.

Die Erbengemeinschaft wird sich dann mit der weiteren Frage der Nachlassverteilung befassen. Bedenke, daß wenn eine Jahresgrenze zwischen Todesfall und Auseinandersetzung fällt, die Erbengemeinschaft ggf. eine Feststellungserklärung erstellen, die dem Finanzamt gegenüber erklärt, wie Einkünfte der Erbengemeinschaft auf die Einzelerben aufzuteilen sind.

Im Zweifelsfall sollte das zuständige Nachlassgericht Auskunft über das Procedere geben können.