Steuerklärung wann und ab wann?

3 Antworten

Eine Einkommensteuererklärung kannst/musst Du abgeben, wenn (und das wäre jetzt mal die häufigsten Gründe):

  • Einkommen erzielt wurde, dieses besteuert wurde, und Du etwas von diesen Steuern zurückhaben kannst (z.B. durch die Geltendmachung von Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit)
  • Einkommen erzielt wurde und dieses noch zu versteuern ist (weil der Auftraggeber keine Steuern abgeführt hat)
  • Kapitalerträge bankenübergreifend mit Freistellungsaufträgen und Verlusttöpfen zu verrechnen sind
  • Verlustvorträge durch vorweggenommene Werbungskosten entstehen (z.B. in einer Ausbildung), die später Steuerlasten mindern

Hast Du keine Einkünfte, zahlst Du keine Steuern und musst damit auch keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wenn Du diese Fragen stellen musst, ist es definitiv besser, sie machen zu lassen - zumindest die ersten, daran kannst Du Dich ja dann für Folgejahre entlanghangeln.

Ob Dein zu versteuerndes Einkommen unter oder über Grundfreibetrag liegt, musst du natürlich ggf. nachweisen - da das Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Gewerbeanmeldung weiß, dass Du einen Gewerbebetrieb eröffnet hast, werden die sich, wenn du nicht von allein tätig wirst, bei Dir melden. Wichtiger als Steuern: Wenn Dein monatliches Einkommen über 485 € liegt, musst Du Dich auch selbst krankenversichern.

Das alles natürlich unter der Prämisse, dass Du im Kindesalter die Erlaubnis des Gerichts tatsächlich bekommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Etienne43 
Fragesteller
 18.10.2023, 13:44

also brauche ich erst eine steuererklärung wenn ich das erste geld verdiene und nachweisen kann ich das ambesten wie hast du da vielleicht eine idee

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Eifelia  18.10.2023, 13:53
@Etienne43

Z.B. mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Du kannst aber auch auf andere Weise glaubhaft machen, dass Dein Gewinn abzüglich der steuerlichen Abzugsbeträge unter Grundfreibetrag liegt.

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Etienne43 
Fragesteller
 18.10.2023, 14:24
@Eifelia

tut mir leid ich kenne diese begriffe noch nicht soll nicht böse sein aber wann brauche ich genau eine steuererklärung

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Eifelia  18.10.2023, 15:16
@Etienne43

Wenn Du gewerblich oder freiberuflich tätig bist, musst Du den aus der Tätigkeit erzielten Gewinn ermitteln - das gehört zu Deinen unternehmerischen Pflichten. einen Gewinn ermittelt man entweder mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder mittels Bilanz, diese Begriffe kannst Du googeln. Solltest Du tatsächlich, was ich nach wie vor stark bezweifle, eine Gewerbeerlaubnis bekommen, so wird die (einfachere) EÜR Deine Wahl sein. Du musst Deine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen (und alle Belege hierzu 10 Jahre aufbewahren, wenn das elektronische Belege sind, dann sind die Dateien so aufzubewahren, dass sie 10 Jahre lang lesbar sind). Gewinnermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr. Nehmen wir also an, Du fängst zum 01.01.2024 an und verkaufst bis einschließlich 31.12.2024 unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung Dienstleistungen zu 20.000 € und hast in diesem Zusammenhang und Zeitraum Kosten von 5.000 €, dann hättest Du 2024 15.000 € Gewinn gemacht. Den Gewinn trägst Du in die Anlage G oder S (je nachdem, ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt - letzteres ist aber ohne abgeschlossenes Studium fast nur für künstlerische Tätigkeiten überhaupt möglich) zur Einkommensteuererklärung ein. Da Du mit einem solchen Gewinn nicht mehr über Deine Eltern krankenversichert sein könntest, würden KV-Beiträge anfallen - die trägst Du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Nehmen wir mal an, Du müsstest in 2024 2000 € KV bezahlen. Dann bleiben (ich lasse ein paar Feinheiten weg) 13.000 € zu versteuerndes Einkommen übrig und darauf würden (mit den Sätzen für 2023 berechnet) 335 € Einkommensteuer anfallen.

Jetzt bleiben wir aber mal halbwegs realistisch. Du verkaufst Dienstleistungen für 500 € und hast Kosten in diesem Zusammenhang von 100 €, also einen Gewinn von 400 €. Oder noch realistischer: Du verkaufst Dienstleistungen für 50 € und hast Kosten von 100 €, erwirtschaftest also einen Verlust von 50 €. Da Du erst 12 bist, dürften dies Deine einzigen Einkünfte sein, diese liegen also WEIT unter Grundfreibetrag. Eine Einkommensteuererklärung ist also nicht erforderlich - aber das Finanzamt weiß nur, dass Du einen Gewerbebetrieb eröffnet hast und hat keine Ahnung, in welcher Höhe du einen Gewinn erzielt hast. Wenn Du jetzt einfach sagst 'ich muss ja nix abgeben, hab ja nur 400 € Gewinn gemacht' - dann kann es sein, dass das Finanzamt Dich dazu auffordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben - und dann musst Du das auch machen oder MINDESTENS glaubhaft machen, dass Du dazu wegen Minigewinn nicht verpflichtet bist. Wie Du das machst, ist Dir überlassen, du musst nur das Finanzamt überzeugen.

Es gibt übrigens nicht nur eine Steuererklärung, denn es gibt verschiedene Steuerarten, und zu jeder kann eine Erklärung notwendig sein - in Deinem Fall neben der Einkommen- vor allem auch Umsatz- und Gewerbesteuererklärung. Ich glaube nie im Leben, dass Du dahin kommst in den nächsten 5, 6 Jahren aber es soll nicht unerwähnt bleiben.

Das war es jetzt aber von mir, ich werde Dir hier ganz bestimmt nicht alle Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Regeln der Gewinnermittlung und Steuergesetze erklären - dazu gibt es Bücher und Internetseiten (wobei ich mit letzteren vorsichtig wäre, da steht nämlich sehr, sehr viel Unsinn im Netz). Und wenn Du dann wirklich Ahnung hast, bist Du 16 und dann bekommst Du eventuell auch tatsächlich die Erlaubnis des Gerichts.

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Verdienst Du nichts oder zu wenig, ohne das Lohnsteuer abgeführt wird, brauchst Du auch keine abgeben.

Und ob Du durch unselbständige Arbeit Geld verdienst, Steuern abführst oder nicht, brauchst Du nicht nachweisen. Darüber ist das FA informiert!