Darf ich mich um die Buchhaltung/Steuer Dritter kümmern?

3 Antworten

ich habe die Möglichkeit für einen Dritten die Buchhaltung und Steuer zu erledigen.

Wenn Du Dich bei ihm anstellen lässt, dann ja, dann ist es nämlich so, als würde er es selbst machen.

Sonst nur als Buchführungshelfer die Buchhaltung.

Ich kenne zwei "Spezialisten" die machen es mit mehreren Teilzeibeschäftigungen und jeweils einem Minijob udn kommen damit zurecht, ohne das Steuerberatungsgesetz zu verletzen. Immer noch besser als Buchführungshelfer, die Steuerberatung betreiben und sich damit an Dingen vergreifen, von denen sie nur rudimentäre Kenntnisse haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nur für engste Familienangehörige. Sonst dürfen das nur Steuerberater und deren Mitarbeiter. (Auf Steuern bezogen, Buchhaltung ist was anderes.)