Notar stellt Rechnung zu Randthema/Information bzw rechnet doppelt ab. Ist das rechtens?

Folgender Sachverhalt: Exmann und ich sind beim Notar (von meinem Exmann initiert), um meine Haushälfte zum Ende der Zinsbindung auf unsere Tochter umzuschreiben. Der Notar erfragt alle Daten und geht mit uns Gestaltungsmöhlichkeiten durch. Dann taucht eine Frage auf, er ruft seine Sekretärin, die das klären soll, sodass eine Pause entsteht. Kurz zuvor ist mein Vater verstorben, also dachte ich mir, ich kann ihn in der "Pause" mal eben fragen, wie man einen Erbschein bekommt bzw was dafür zu tun ist. Er stellt mir Fragen zum Alter und Eigentum und erläutert mir das Vorgehen beim Nachlasagericht, schreibt dabei fleißig mit. Das Gespräch hat wenige Minuten gedauert, am Ende sagte ich zu ihm, dass sich meine Mutter darum kümmert und mich rein das Vorgehen interessiert, da mein erster Todesfall. Seine Sekretärin kommt wieder und wir machen weiter mit dem ursprünglichen Thema Haus.

Nun bekomme ich 6 Monate später eine Rechnung iHv knapp 300€ für die Beratung zum Erbschein und bin ziemlich sauer. Er hat mir zu keiner Zeit gesagt, dass diese Informationen mich extra Geld kosten und schon garnicht in dieser Höhe. Zumal rechnet er den Termin ja auch noch mit meinem Exmann ab. Ich habe diverse Male vergeblich um Rückruf gebeten, dann dagegen einen Widerspruch geschrieben, keine Reaktion. Grade angerufen und die überaus harsche Sekretärin meinte nur zu mir, dass "er keine Zeit hätte, mit allen möglichen Leuten über Rechnungen zu diskutieren". Ich bin perplex und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ist die Rechnung an mich rechtens? Wenn nicht, was dann? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Danke schonmal für kompetente Antworten

Anwaltskosten, notarkosten, Rechte, Rechtsanwalt
Trotz fälliger MPU mit Internationalen Führerschein fahren können?

Hi, ich hatte mal wieder seit langem mit jemandem das Gespräch darüber, ob es möglich ist, während man hier in Deutschland eine MPU ablegen müsse z.B als Ergebnis einer Trunkenheitsfahrt oder Fahren unter Einfluss von Cannabis durch einer Polizeikontrolle, mit einem Führerschein, der in dem Fall in Australien gemacht wurde, ein vollwertiger Führerschein, mit welchem dann ein internationaler beantragt wurde, um in der Lage zu sein, in anderen Ländern zu fahren.

In dem Fall hat die Person über 2 Jahre in Australien gelebt und dort auch den kompletten Prozess durchlaufen von Theorie, Praxis und "begleitenden Fahren".

Jetzt stellt sich dir Frage, auch wenn dies so nicht gedacht war, ob diese Person legitim hier auf deutschen Straßen fahren dürfte?

Als Beispiel: Einer Person wurde 2015 bei einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen, da diese unter Einfluss von Drogen das Fahrzeug geführt hat.

Die Person hat aus persönlichen oder job relevanten Gründen sich dazu entschieden in ein anderes Land auszuwandern, ganz gleich ob langfristig oder nicht anfangs die Intention war.

Nun beschließt die Person, nach über einem Jahr Aufenthalt in Australien, einen Führerschein zu machen, da diese ja keinen nachweisen kann, um ihn übertragen zu lassen oder einen internationalen zu beantragen.

Nach einer Weile ist der Führerschein bestanden und die Person ist qualifiziert, alleine ein Fahrzeug zu führen. Internationaler Führerschein wurde beantragt.

So... Ist es legal or illegal für diese Person, diesen Führerschein hier in Deutschland zu nutzen und ein Fahrzeug zu führen?

Da mich eine ähnliche Frage vor Jahren brennend interessiert hat, wo ich des öfteren gehört und gelesen habe, dass man trotzt MPU einen EU-Führerschein in z. B Rumänien, Tschechien, Polen u.s.w machen kann und der gelten würde.

Unter der Voraussetzung, dass man nachweisen kann, einen Wohnort für mindestens 6 Monate in dem Land besessen zu haben.

Somit könnte dieser Führerschein hier wohl in Deutschland genutzt und einem nicht abgenommen werden, sofern man sich nicht wieder strafbar macht mit genau dem gleichen Vergehen, welches zur MPU geführt hat.

Halbwissen wurde bei der Fragestellung sicher nicht helfen und eine verlässliche Antwort bieten.

Würde mich mal interessieren, ob diese Aussagen stimmen mit dem EU-Führerschein als Alternative und ob der geschilderte Fall der Person erlaubt, mit dem Führerschein in Australien erworben hier im Deutschland genutzt werden kann.

Liebe Grüße

Führerschein, Recht, Rechtsanwalt, strassenverkehrsrecht

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