Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Kann ich zuerst Beschwerde einlegen und im nachhinein den Grund einreichen wieso?

3 Antworten

Ja, einfach schreiben, dass die Begründung folgt. Gibt dann ne etwas längere Frist.

Üblicherweise kann man die Begründung für den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nachreichen. Bei sonstigen Behörden.

Ja, nicht hilfreich.

Wiederholungsfragen sind hier unerwünscht!

Und wenn der Staatsanwalt ein Offizialdelikt einstellt, wirst Du mit Deiner Beschwerde vermutlich eh nichts!

Und warum fängst Du erst jetzt mit der Suche nach einem Anwalt an?

Weil es am Geld fehlte. Und keine Ahnung was dein Problem ist direkt so aggressiv zu antworten aber chill mal bisschen dein Leben hä ich hab dir nichts getan

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