Notar stellt Rechnung zu Randthema/Information bzw rechnet doppelt ab. Ist das rechtens?

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Offensichtlich geht das: „Lediglich wenn es nicht zu einem Entwurf oder einer Beurkundung kommt, es sich also um eine isolierte Beratung handelt, entstehen hierfür separate Beratungsgebühren. Voraussetzung ist, dass der Notar auftragsgemäß Rat zur Lösung eines konkreten Problems gibt, der Klient im Anschluss also weiß, wie er sich verhalten bzw. nicht verhalten soll. Das Gesetz sieht dann für die Beratung einen Gebührensatz von 0,3 bis 1,0 vor. Der konkrete Gebührensatz ist abhängig vom Aufwand und Umfang der Beratung.“

https://notar-thelen.de/ratgeber/beratungskosten-notar/

Makar825 
Fragesteller
 15.09.2023, 15:51

Danke für die konstruktive Antwort

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