MediathekView in Kobination mit Jellyfin legal?

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Die ARD-Mediathek spezifiziert in ihren Nutzungsbedingungen

Alle Inhalte von ARD Mediathek und ARD Audiothek sowie tagesschau.de und sportschau.de sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Änderung, Neuzusammenstellung, Wiederpublizierung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Videos, Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der produzierenden Landesrundfunkanstalt. ARD Mediathek und ARD Audiothek sowie tagesschau.de und sportschau.de dürfen ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken unter Einhaltung des geltenden Urheberrechts genutzt werden. Insbesondere der Verkauf und die Verwendung von Audios und Videos zu Werbezwecken sind untersagt.

Andere Mediatheken/Streaming Dienste haben ähnliche Nutzungsbedingungen. Diese ergeben sich bei unabhängigen Diensten aus dem geltenden Urheberrecht und den Nutzungsrechten, die diesen Diensten von den Content-Eigentümern in der Lizenzierung gestattet wurden.

Du wirst außerdem lesen, dass für die Nutzung ein spezieller Player erforderlich ist, der die lizenzrechtliche Seite berücksichtigt. Im Fall der ARD-Mediathek können Links auf Videos weitergeleitet werden und es ist sogar ein Embedding in Deinen Website möglich, aber das unabhängige und eigenständige Streaming durch einen Medienserver auf Deiner Seite würde den Nutzungsbedingungen klar widersprechen.

An der Verwendung eines proprietären Players hängt auch die kommerzielle Verwertung, d.h. die Durchsetzung von Kosten (Pay per View oder Gewährung von Zugriffen über einen bestimmten Zeitraum hinweg) bzw. das Reporting von Views für die Abrechnung mit Content-Eigentümern.

Du kannst daher legal eine Mediathek für das Streaming nur aufbauen, wenn

  • die vertragliche Grundlage für Views für relevante Quellen besteht, d.h. die Personen, die Streams abrufen, eine solche vertragliche Grundlage für die jeweils betrachteten Streams haben
  • einer der gestatteten Betrachtungswege über meist proprietäre Apps oder generische Player mit einem DRM-Schutz genutzt wird
  • keine Kopie des Stream-Inhalts erstellt wird
  • keine Modifikation des ursprünglichen Streams (z.B. durch Werbeeinblendungen, für die Du eine separate Vergütung bekommst) vorgenommen wird
  • keine gewerbliche Aufführung (z.B. gegen Eintritt) erfolgt.

Der Server wäre damit eher eine Sammlung von Links auf Streamabrufe oder Embedded Player Referenzen für Streams, als ein System mit den Originalinhalten, die dann per Streaming verteilt werden. Du kannst natürlich auch beides tun, um Dienste Dritter (per Link oder Embedding) und eigene Inhalte (per nativem Streaming) auszuliefern. Insbesondere beim ersten Punkt gibt es natürlich durch die Player Limitationen für die Endgeräte und ggf. Anzahlen von Views.

Dann wäre noch zu beachten:

  • Die Tatsache, dass etwas kostenfrei genutzt werden kann, bedeutet nicht, dass damit keine Lizenzbedingungen verbunden sind oder diese Nutzung zeitlich unbegrenzt so fortbestehen wird.
  • Die Tatsache, dass etwas im Internet verfügbar ist, bedeutet nicht dass (a) dies legal ist, (b) Du für dessen Nutzung nicht in Deutschland belangt werden kannst und (c) diese Dienste Dritter überhaupt nutzungsrechtliche Vereinbarungen mit den Content-Eigentümern haben.
  • Wenn Du einen Download von Videodateien durchführen kannst, dann sind auch diese mit Lizenzbedingungen verbunden, die insbesondere die Weitergabe, die gewerbliche Nutzung und die Modifikation einschränken.

Jellyfin ist natürlich per se legal, da die urheberrechtlichen und vertraglichen Auflagen sich nur auf die Medien selbst beziehen. Jellyfin ist nur eine Plattform für das Management und die Auslieferung der Medien.