700€ aus der Kasse geklaut, darf mir das von meiner Prämie abgezogen werden?

2 Antworten

Sofern es die Auflage gibt, die Kasse niemals unverschlossen zu lassen, vovon ich ausgehe, ja dann ist das grobe fahrlässigkeit und den entstandenen Schaden kann der AG bis zur Höhe eines Monatsgehaltes vom Lohn abziehen.

Mindest eine Abmahnung sollte dabei drinn sein, wenn nicht sogar die fristlose Kündigung.

Ja, man darf durchaus alleine in einem Geschäft tätig sei. Vorteil: Es dürfen keine Pausen abgezogen werden.

Man verlässt den Kassenraum auch nur, wenn kein Kunde im Laden ist und schließt in dieser Zeit die Tür ab. Schild: Komme gleich wieder.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung