Darf das Inkasso die Ratenzahlung neu verhandeln?

Hintergrund: Das Inkassobüro hat eine Schuld aus 2004 gekauft. Waren Mietschulden die sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Nun zahle ich seit 2005 (davor waren die ganzen Verhandlungen und ich als junger Erwachsener völlig überfordert) monatlich 10 Euro. Dies war damals nicht anders möglich, da ich Hartz 4 bezog.

Den letzten Auszug bekam ich vor etwa 8 Jahren und damals war die Summe mit Zinsen, Gebühren etc. auf über 13.000 Euro angestiegen. Dieses Mal lag nichts entsprechendes bei und so gehe ich mal von mind. 16.000 aus.

Nun kam heute ein Brief in dem das Inkasso schreibt, dass "auf Grund der Forderungshöhe, sowie der weiteren Laufzeit" meine "derzeitige Ratenzahlung in keinem Verhältnis" steht.

Nun wollen Sie eine NEUE Ratenzahlungsvereinbarung mit mir treffen.

Dafür wollen Sie nun meinen Einkommensnachweis/Renten oder Arbeitslosengeldbescheid. Mittlerweile arbeite ich schon seit längerem wieder, möchte aber eigentlich die Ratenzahlung nicht erhöhen.

Sie drohen jetzt auch damit, dass sie die jetzige Ratenzahlung als hinfällig erklären wenn ich mich nicht bei Ihnen melde und Auskunft über den Lohn abgebe innerhalb von 14 Tagen.

"So ist die bisherige Vereinbarung hinfällig und die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig bzw. werden wir weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten, zur (der Rechtschreibfehler ist wirklich drin) Ihren Lasten einleiten.

Nun meine Fragen:

Dürfen sie nachverhandeln?

Dürfen sie die bisherige Ratenzahlungsvereinbarung die nun ca .15 Jahre läuft einfach für hinfällig erklären?

Dürfen sie meinen Einkommensnachweis einfordern?

Plan ist übrigens einen Vergleich anzubieten. Habe nun schon 3.000 angespart. Ist dies genug? Wenn ich diesen jetzt anbiete könnten sie ja NEIN sagen und dennoch die 3.000 zur Tilgung verlangen. Wie gehe ich hier taktisch klug vor?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Inkasso, Ratenzahlung, Schulden, vergleich
Laptop Raten Zahlung?

Hallo ich habe am 21.4 meinen Laptop verkauft an eine bekannte aus meiner Umgebung

Zu meiner absicherung habe ich eiben Vertrag schriftlich aufgesetzt mit ihr : ich verkaufe den Laptop für 800 in monatlichen raten zu 100€

Die erste Rate ist in den nächsten Tagen fällig und dann weiter monatlich zu zahlen

Ich habe ihr aber keinen zahlungsaufschub gewährt und klar geschrieben: monatliche raten und die erste ist sofort fällig

Jetzt hat die Dame die erste rate nicht bezahlt wie vereinbart sofort und mir mitgeteilt das sie kein Einkommen hat und Probleme mit der Bank hat

Ich habe ihr gedroht mit Anwalt und Gericht wenn sie den Laptop nicht zurück gibt bis Ende der Woche

Dann hat sie anscheinend eine expressüberweisung getätigt da das Geld dann 4h nach meiner Drohung am Konto war

Sie hat also die erste Zahlung aufgrund meiner Drohung bezahlt

Sie will den Laptop auch nicht mehr zurück geben Da ihr Kind so Freude daran hat ...

Meine Frage: was tue ich wenn sie weiter nicht zahlen sollte?

Ich habe mehrere Infos im Internet gelesen

Zb: bei Zahlungsverzug kann ich den gesamten Betrag einfordern ?

Tritt dann der Zahlungsverzug mit ende mai ein? Wenn der Vertrag am 21.4 abgeschlossen wurde und die Auflage war die erste Rate sofort zu zahlen Und die restlichen monatlich?

Was wenn sie wirklich kein Einkommen hat?

Kann der Laptop dann gepfändet werden wenn sie nicht zahlungsfähig ist ?

Wie kann ich rechtlich vorgehen wenn sie im Monat Mai wieder nicht bezahlt?

Kaufrecht, Ratenzahlung, Schulden, Vertragsrecht

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