Schuldschein ohne Rückzahlungsvereinbarung, jedoch mit mündlicher Rate von 50€, die jedoch ausbleiben. Welche Möglichkeiten habe ich um an mein Geld zu kommen?

1 Antwort

Um rechtlich auf sauberen Füssen zu stehen sind mehrere Schritte notwendig:

Zuerst musst du das Darlehen gemäß § 488 BGB mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen und das Rückzahlungsdatum tatsächlich nennen.

Wichtig: Du musst später vor Gericht den Zugang dieser Kündigung zweifelfrei beweisen können. Daher mindestens mit Einschreiben / Rückschein versenden. (Trotzdem kann der Schuldner dann immer noch behaupten, du hättest ihm nur leere Papierbögen geschickt. Folge, Du kannst den Kündigungszugang nicht beweisen.)

Cleverer und wirkungsvoller: Kündigung durch einfache Zustellung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher machen lassen. Kostet etwa 15 €. Die persönliche Zustellung ist etwas teurer.

Erst wenn die Kündigungsfrist und der Rückzahlungstermin verstrichen ist, kannst Du einen Mahnbescheid beantragen. Reagiert der Schuldner nicht mit Widerspruch, erhälst du einen Vollstreckungsbescheid (Titel). Mit dem kannst Du dann via Gerichtsvollzieher pfänden lassen.

Geht der Schuldner in den Widerspruch, müsstest Du Klage einreichen. Bis 5000 € beim Amtsgericht, ohne Anwaltszwang. Über 5000 € bei Landgericht mit Anwaltszwang.

Im Übrigen kannst Du Zinsen, sofern im Schuldschein nichts vereinbart ist, erst ab dem Kündigungsdatum geltend machen.