Möbel verkauft an Nachmieter?

3 Antworten

Schau Dir einmal § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz an:

https://dejure.org/gesetze/WoVermittG/4a.html

Wir wissen natürlich nicht, ob der Vorwurf des Wucherpreises gerechtfertigt ist. Wenn aber wirklich der Übernahmepreis in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Möbel stehen sollte, braucht der Nachmieter den nicht zu bezahlen.

Dann muss er zahlen mal erwähnen das sonst der Anwalt sich darum kümmert.

Das ist nicht die Frage.

Die Frage ist - hast Du einen Vertrag - Zeugen?

Wenn nicht - Lebenserfahrung.

Funes 
Fragesteller
 06.02.2020, 22:35

Schriftlichen Kaufvertrag

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correct  06.02.2020, 22:36
@Funes

Dann gehst Du eben den üblichen Weg, der nicht nur hier schon hunderttausend Male beschrieben wurde.

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Privatier59  07.02.2020, 05:02
@correct

Sorry, aber zunächst einmal sollte der Fragesteller in sich gehen und den Wert der Möbel ermitteln. Ansonsten könnte eine Klage zur teuren Nullnummer werden, siehe meine Antwort.

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