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Bafög - Vollstreckung trotz Stundung?

Hallo Zusammen,

ich habe während meines Studiums den Übergang zwischen dem Bachelor und Master nicht geschafft und musste somit den erhaltenen Betrag zurückzahlen.

Daraufhin habe ich einen Stundungsantrag gestellt und monatlich mit 50 Euro abgezahlt. Die Stundung hörte nach einem Jahr auf..

Irgendwann hatte ich einen Brief vom Vollstreckungsbeamten im Briefkasten (22.06.).

Daraufhin habe ich direkt einen formlosen Stundungsantrag gestellt (22.06.). Dieser wurde auch vom Bafögamt mit einer Bestätigungschreiben bestätigt (23.06.). Anschließend habe ich den offiziellen Stundungsantrag zugeschickt bekommen und ausgefüllt zurückgeschickt. Die beglaubigte Version ging am 16.07. wieder an das Bafögamt zurück.

Am 24.07. bekomme ich nochmals Post von der Zwangsvollstreckung mit Eintrag Schufa usw.

Daraufhin habe ich beim Bafögamt angerufen und nachgefragt. Die meinten: Das kann eigentlich nicht sein, weil der Stundungsantrag bereits vorliegt, somit hätte die Vollstreckung aufgehoben werden müssen.

Die endgültige Bestätigung des Stundungsantrags habe ich am 09.08. erhalten.

Nach einer Finanzierungsanfrage habe ich erfahren, das ich wirklich einen Schufaeintrag habe.

Meine Frage ist jetzt: Ist der formlose Stundungsantrag für einen Stop der Vollstreckung ausreichend? Oder Gilt erst die Bestätigung der Stundung als Stop der Vollstreckung?

Mich würde es freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Beste Grüße

Vollstreckung, BaföG-Rückzahlung, Stundung
Chancen auf Stundung /Ratenzahlung beim Finanzamt?

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: Ich war ab 2010 - 2012 selbständig als Texterin. Anfangs lief alles gut, dann blieben aber Aufträge aus, und die psychische Belastung hat mich obendrein für einige Wochen lahm gelegt, weshalb ich hohe Ausfälle hatte und daher nun hohe Schulden habe. Letztes Jahr lief es allerdings deutlich besser, und ich konnte recht hohe Einkünfte erzielen. Inzwischen habe ich eine ordentlich bezahlte Festanstellung.

Trotz der guten Einkünfte war es allerdings kaum möglich, Geld für die Einkommensteuer zur Seite zu legen, da sich sehr viele Schulden angesammelt hatten und ich vollauf damit beschäftigt war, die drängenden Rechnungen zurück zu zahlen (unter anderem konnte ich meine Krankenversicherung nicht mehr zahlen und hatte da hohe Raten, hinzu kamen ausstehende Kreditkartenraten etc. Leider habe ich den Fehler gemacht, zu versuchen, Engpässe mir Kreditkarten zu überbrücken. Dass das dumm war, braucht mir keiner sagen, ich weiß das, ich bin da sehr naiv ran gegangen, bereue das auch sehr und tue alles, um mich nach und nach aus der Misere zu befreien)

Ich wohne derzeit sehr billig in meinem Elternhaus, um die Möglichkeit zu haben, die Steuern anzusparen, aber es reicht nicht. Ich habe auch eine begründete Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuer beantragt und bewilligt bekommen, damit ich etwas mehr Zeit habe, das Geld zusammen zu bekommen. Allerdings fehlen von den zu erwartenden rund 3.000 Euro Einkommensteuer wie ich es drehe und wende bis zum Fälligkeitstermin (wenn ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung einen Monat dauert + 1 Monat Zahlungsfrist) 500 Euro. Ich war diesbezüglich bei meiner Bank und habe um eine Dispoerhöhung um diesen Betrag gebeten, dies wurde aber abgelehnt, wohl weil es in der Vergangenheit mehrere Rücklastschriften gab. In den letzten Monaten war dies zwar nicht mehr der Fall, aber da ist nichts zu machen. Kredit bekomme ich dann natürlich erst recht keinen.

Natürlich ist man immer auf die Kulanz des Finanzamts angewiesen. Aber bestünden eventuell Chancen, wenn ich anbieten könnte, den größten Teil der Steuerschuld, 2.500 Euro sofort zu bezahlen und den Rest dann in zwei Raten zu 250 Euro abzuzahlen? Morgen telefoniere ich noch einmal mit der Bankberaterin und werde sie bitten, mir eine Bestätigung der Ablehnung zukommen zu lassen.

Und wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt, was droht mir dann? Würde es wahrscheinlich recht schnell zu einer Vollstreckung kommen oder lassen die sich durch eine Zahlung einer größeren Summe erst einmal besänftigen?

Bin für jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Beruf, einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Ratenzahlung, Steuern, Stundung

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