Konzertkarten auf raten gekauft, Konzert wurde abgesagt und Veranstalter ist insolvent. Muss ich die raten trotzdem zahlen?

5 Antworten

Das sind vermutlich zwei verschiedene Dinge. Den Ratenkauf hast Du ja nicht mit dem Veranstalter abgeschlossen, sondern mit dem Vermittler (eventim o.ä.). Also musst Du beim Vermittler in die AGB sehen. Dort ist dieser Fall mit Sicherheit geregelt.

Und zukünftig schriftlich kommunizieren, wie unten schon erwähnt würde. Die telefonischen Absprachen funktionieren ja nicht.

Genau das Problem hat der Gesetzgeber erkannt und geregelt.

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Hast du über Billpay bezahlt ?

Diese gehen in Vorleistung und haben das Geld dann schon bezahlt und haben dann nichts damit zu tun, ob alles abgesagt wird oder die Pleite gehen.

die Raten musst du dann trotzdem weiter an Billpay bezahlen. Schließlich haben sie es ja schon für dich bezahlt.

Und da Billpay auch Mitglied der Schufa ist, solltest du bei Inkassoabgabe, mit einem Schufa Eintrag rechnen.

Du bezahlst also letztlich und musst doch an den Insolvenzverwalter wenden! Damit du auf die Liste der Gläubiger gesetzt wirst. Aber das Geld wirst du sicherlich nicht wieder sehen.

Da keine Leistung mehr zu erwarten ist, solltest du weitere Zahlungen unbedingt lassen. Kündige das schriftlich (!) gegenüber dem Veranstalter an. Wenn die Raten per Lastschrift eingezogen werden, zusätzlich mit dem Hinweis, dass die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen wird du weitere Abbuchungen zurückgehen lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für mich klingt das nach verbundenen Verträgen:

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=358,359

Folge ist der Einwendungsdurchgriff auch gegenüber dem Kreditgeber.

Ein Hinweis: Die Konzertkarte ist doch hoffentlich teurer als 200 Euro gewesen?!!! Ansonsten wird das nämlich nichts mit dem Einwendungsdurchgriff, siehe § 359 BGB, letzter Satz.

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@Privatier59

hab insgesamt 3 Karten gekauft also waren das mehr als 200 Euro & danke für die hilfreiche Antwort

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