Selbstständig als Freelancer für verschiedene Dienstgeber Steuer/Krankenversicherung?

Hallo, ich habe momentan 2 Jobs als selbstständiger Freelancer/Freiberufler, musste ein Gewerbe dafür anmelden, beide Jobs sind als Chatmoderator und werden künftig ca 700 bis 1000 Euro monatlich einbringen. Ich wohne in Österreich, mir wurde gesagt ich darf mich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig versichern lassen, sondern muss dies bei der Krankenversicherung für Selbstständige machen, die bekommen aber über 27% meiner monatlichen Einnahmen als Krankenversicherung. Auch wenn ich auf selbstständiger Basis arbeite, habe ich genaue Vorschriften was ich machen darf und was nicht und wie der Job zu machen ist. Also sollte doch eigentlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig für mich sein mit der freiwilligen Versicherung für 130 Euro monatlich, oder? Wenn ich unter 11.000 Euro Jahresverdienst bleibe, dann muss ich auch nichts versteuern. Welche Abgaben muss ich sonst noch zahlen?

Und wie sieht das ganze aus falls ich zusätzlich noch einen Angestellten Job annehme im Home Office, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, dann müsste ich ja über den Arbeitgeber versichert sein, obwohl ich nebenbei auf Selbstständiger Basis arbeite oder? Dann müsste ich natürlich auch alle Einnahmen versteuern, da ich dann über 11.000 Euro im Jahr komme. Aber welche Steuerklasse bin ich dann? Mein Mann verdient um die 2000 Euro Netto, wir sind verheiratet.

Und wenn ich zu alledem noch ab und an als Texter arbeite, also pro Text bezahlt werde, muss ich diese Einnahmen dann auch versteuern?

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Wohnsitz nicht EU-Ausland, Nebentätigkeit + Rente Deutschland, Verheiratet mit Ausländerin, leibliches Kind 7 Jahre lebt mit mir im Ausland,Kindergeldanspruch?

Ich möchte in meinen Dingen mal einiges für die Zukunft richtigstellen. Ich entscheide mich wohl dafür ganz im Ausland zu leben und Deutschland vielleicht 2 Monate im Jahr zu besuchen. Eine Meldeadresse ist kein Problem. Momentan bin ich in Deutschland polizeilich gemeldet, habe eine deutsche Krankenversicherung und ein deutsches Sparkassenkonto. Das Konto will ich zumindest behalten. Für die Krankenversicherung gibt es auch Lösungen für das Ausland.

Nach meinen Verständnis muss ich mich dann in Deutschland bei der Meldestelle abmelden. Damit falle ich dann auch aus der Krankenversicherung heraus. Ich bin seit 8 Jahren im Ausland verheiratet und habe eine gemeinsame Tochter die jetzt 7 Jahre alt ist. Vor zwei Jahren habe ich die Erstellung deutscher Papiere für meine Tochter über die Botschaft eingeleitet. Mittlerweile besitzt sie einen deutschen Reisepass. Die deutsche Geburtsurkunde ist in Arbeit, wobei da das zuständige Standesamt in Deutschland etwas kompliziert ist. Das werde ich aber versuchen in Kürze persönlich dort zu klären. Wird aber werden denke ich. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe, da meine Tochter ein ehelisches Kind von uns ist.

Eine Überprüfung aller Dokumente seitens der Botschaft war langwierig, ist aber positiv abgeschlossen. Ich selbst bekomme in Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit 100 % von ca. 1000 Euro Netto und habe noch Nebeneinkünfte durch Texterstellung auf Honorarbasis in Deutschland. Das sind maximal 400 Euro im Monat, oftmals auch weniger.

Meine Fragen sind folgende:

Ist die Abmeldung sinnvoll oder verpflichtend so vorzunehmen?

Muss ich dann uneingeschränkte Steuerpflicht beantragen?

Bekomme ich dann Kindergeld für meine Tochter oder Freibeträge?

Wie wird meine Frau steuerlich bewertet wenn sie im Ausland lebt.

Wie werde ich steuerlich bewertet wenn ich im Ausland lebe?

Wie wird meine Tochter steuerlich bewertet wenn Sie im Ausland lebt.

Was ist mit den Schulkosten meiner Tochter hier im Ausland?

Ist Kindergeld nachträglich beantragbar für meine Tochter?

Es ist kompliziert und ich weiß nicht ganz ob jemand mit so einer Situation Erfahrungen hat. Die jetzige Situation ist ja momentan wegen Lebensmittelpunkt im Ausland nicht korrekt. Hoffe jemand hat dazu ein paar Tipps parat! Vielen Dank!

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Vorläufige Krankenkassenbeiträge nach Kündigung für das ganze Jahr, oder anteilig?

Servus,

ich bin zu diesem Monat aus der GKV ausgetreten und in die PKV gewechselt (ich bin selbständig). Ich war zuvor bei der TK versichert. Bis Juni 2022 war ich dies im Studententarif. Ich habe die TK dann jedoch darüber informiert, dass mein Einkommen aus meinem Gewerbebetrieb stark gewachsen ist und voraussichtlich auch so bleiben wird, ich also diesen Tarif nicht weiter beziehen kann. Ich habe eine Selbstauskunft eingereicht, auf Basis derer entsprechend der neue Beitrag berechnet wurde. So weit so gut.

Nun hieß es jedoch damals, als ich die Selbstauskunft eingereicht habe, seitens der TK, dass meine bereits gezahlten (studentischen) Beiträge für das gesamte Jahr 2022 neu berechnet werden würden, sobald ein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Sprich, es seien alle Beiträge diesen Jahres vorläufig. Bei meiner Kündigung hieß es dann jedoch im Kündigungsschreiben: "Bitte beachten sie Auch, dass die Beiträge für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 28. Februar 2023 vorläufig bleiben, bis uns die Einkommensteuerbescheide dafür vorliegen". Hier ist nun also die Rede davon, dass nur die Beiträge seit meinem Wechsel in die freiwillige GKV (aus der studentischen Versicherung) vorläufig seien.

Daher nun die Frage: Was gilt rechtlich? Konkret: Für welchen Zeitraum muss ich mich auf Nachzahlungen vorbereiten? Falls tatsächlich nur die Beiträge für die Zeit ab dem 1. Juli 2022 neu berechnet würden, würden die Nachzahlungen natürlich erheblich niedriger ausfallen, da der Unterschied nicht so groß ist wie beim vorherigen studentischen Tarif.

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