Krankenversicherung – die besten Beiträge

Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?

Guten Tag,

Frau X hat Grundsicherung in April beantragt. Hat alle Unterlagen damals abgegeben und ihr wurde mündlich zugestimmt, dass alle Unterlagen korrekt sind und die beim Landratsamt diese schnell bearbeiten werden, weil sie gar keinen Einkommen hat.

Leider hat man mit der Zeit nichts gehört und mindestens ein mal pro Monat musste ihr Sohn fragen wie es läuft, da die Miete nicht bezahlt werden konnte und sie auch Geld fürs Essen und weiteres brauchte.

In Oktober ist sie leider gestorben und nachdem ihr Sohn weitergefragt hat, wurde weiter bestätigt, dass an den Unterlagen noch bearbeitet wird. Nun war er Heute wieder beim Landratsamt und der, der zuständig war sagte, dass er sich nicht gemeldet hat, weil sie während des Bearbeitungszeitraumes gestorben ist und somit wurde der Antrag abgelehnt. Er wollte nichts schriftliches geben und die ganze Kosten wie die Krankenkasse und Miete wäre "nicht sein Problem".

Abgesehen von der Unhöflichkeit... sollte man laut Gesetz, bei einem Antrag, immer etwas schriftliches erhalten (egal ob Ablehnung oder einen Bescheid) oder irre ich mich?

Ich konnte kein Gesetz zu so einem Fall finden. Ist das wirklich legal, dass es bei einem Todesfall nach so einer langen Bearbeitungszeit einfach abgelehnt wird?

Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

erbrecht, Grundsicherung, Krankenversicherung

Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

Student, gesetzliche Krankenversicherung, Gleitzone, krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent, Familienversicherung

Wer bezahlt Haushaltshilfe bei starker gesundheitlicher Einschränkung ??

Folgender Fall: 46jährige Frau wird an der Lendenwirbelsäule in langwieriger Operation mit Metallteilen und Schrauben eine Wirbelversteifung durchgeführt. Nach 14 Tagen wird sie aus dem Krankenhaus entlassen.

Sie kann zuhause nichts machen, braucht mindestens eine Haushaltshilfe. Bei der Wohnung handelt es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus.

Die Krankenkasse lehnt die Haushaltshilfe mit der Begründung ab, dass kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt sei. Die vorliegenden Umstände seien nicht relevant. Ausserdem sei der Ehemann verpflichtet, die Hausarbeit zu leisten. Der Ehemann ist im Schichtdienst in einer Maschinenfabrik tätig !! Auch das ist nicht relevant.

Aufgrund eines langen Heilungsprozesses soll Pflegestufe 1 beantragt werden, um mit dem Pflegegeld von 225 € eine Haushaltshilfe zu bezahlen, ggf. auch Pflegeleistung. Die Pflegestufe ist fraglich, weil dafür verschiedene Kriterien von Bedeutung sind und es darauf ankomt, wie der Medizinische Dienst die Situation beurteilt....

Die frisch operierte Frau ist allein zuhause, kann für sich und im Haushalt nichts machen. Das nötige Kleingeld, eine Hilfskraft stundenweise selbst zu bezahlen, ist nicht vorhanden, schon garnicht über viele Monate.

Was kann sie noch versuchen, um Hilfe für die nächsten Monate zu bekommen und wer kommt für die Bezahlung infrage ?? Wer hat da eine kurzfristig umsetzbare Idee ??

Haushaltshilfe, kostenübernahme, krankenkasse, Krankenversicherung, Pflegekasse, Pflegeversicherung

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