Wann ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert und wann pflichtversichert?

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Das musst du anders herum fragen.

Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäfigt bist und nicht mehr als die Beitragsbemessensgrenze verdienst, bist du in der gesetztlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Solltes du mehr verdienen (länger als ein Jahr), kannst du dir aussuchen, ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) bleibst oder in die private wechselst. In diesem Fall bzw. in dem Fall, dass du nicht arbeitest und dich selbst absichern musst (und daher in eine gesetztliche Krankenkasse eintrittst) bist du freiwillig versichert.